Nutzungszeit von Grabstätten läuft ab – Verlängerung rechtzeitig beantragen

Die Nutzungszeit an Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung auf den Kölner Friedhöfen: Sürth, Süd, Melaten, West, Nord, Chorweiler, Worringen, Deutz, Leidenhausen, Mülheim, Kalk, Schönrather Hof, Dünnwald, Lehmbacher Weg, Ost, in denen in der Zeit vom 1. Juli 2010 bis 30. September 2010 bestattet worden ist, endet nun nach der Ruhezeit von zwölf Jahren.

Das Nutzungsrecht kann auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängert werden. Der Verlängerungsantrag muss innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Sollte bereits eine Verlängerung beantragt worden sein, lässt sich die Ablaufzeit der Urkunde zu entnehmen. Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro. Zur Beantwortung von Fragen steht die Friedhofsverwaltung telefonisch unter der Nummer 0221 / 221-28712 zur Verfügung.    

Nutzungszeit von Urnengrabstätten läuft ab – Verlängerung nicht möglich

Die Nutzungszeit an Urnengrabstätten ohne Pflegeverpflichtung auf den Kölner Friedhöfen Süd, Melaten, West, Nord, Chorweiler, Deutz, Leidenhausen, Wahn, Mülheim, Kalk, Schönrather Hof, Ost, in denen in der Zeit vom 1. Juli 2002 bis 30. September 2002 bestattet worden ist, endet nun nach der Ruhezeit von 20 Jahren. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Zur Beantwortung eventueller Fragen und Einholen einer Abräumgenehmigung steht die Friedhofsverwaltung unter 0221 / 221-28712 zur Verfügung. 

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit