Aufruf der Stadtverwaltung an Eigentümer*innen und Makler*innen

Die Stadt Köln nutzt jede Möglichkeit, um dem stetig steigenden Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen gerecht zu werden. Nun sucht die Stadtverwaltung Köln im Umfeld der Kölner Gymnasien Grundstücke oder Gebäude, die für eine schulische Nutzung hergerichtet werden können. Die freien Grundstücke oder Gebäude zur Nachverdichtung müssen im Umkreis von 500 Metern der Kölner Gymnasien liegen.  

Dazu hat die Stadt Köln eine Suche im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ruft zudem alle Kölner Makler*innen auf, ihre Portfolios auf entsprechende Angebote zu überprüfen. Eigentümer*innen sowie Mieter*innen/Pächter*innen, die in den nachfolgend beschriebenen Bereichen über anzumietende Gebäude oder Flächen verfügen und grundsätzlich bereit sind, diese zu vermieten, zu verkaufen oder zu verpachten, werden gebeten, diese zu melden.

Die Flächen/Gebäude sollten sich maximal fünf Minuten (500 Meter) Fußweg entfernt von den nachfolgend genannten Schulen befinden, da die Schüler*innen in der Lage sein müssen, in der Pause die Räumlichkeiten zu erreichen.     .

Stadtbezirk - Schulstandort/Schule  

Innenstadt:                

  • Alte Wallgasse 10 (Königin-Luise-Schule)                                    
  • Georgsplatz 10 (Kaiserin-Augusta-Schule)                                   
  • Gereonsmühlengasse 4 (Hansa-Gymnasium)                                   
  • Kartäuserwall 40 (Humboldt-Gymnasium)                                   
  • Schaurtestraße 1 (Deutzer Gymnasium)                                   
  • Severinstraße 241 (Friedrich-Wilhelm-Gymnasium                                   
  • Thusneldastraße 15-17                                   
  • Vogelsanger Straße 1 (Gymnasium Kreuzgasse )
  • Rodenkirchen:             
  • Sürther Straße 55 (Gymnasium Rodenkirchen)

Lindenthal:                  

  • Aachener Straße 744                                   
  • Biggestraße 2 (Apostelgymnasium)                                   
  • Leybergstraße 1 (Hildegard-von-Bingen-Schule)                                   
  • Nikolausstraße 51-53 (Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium)                                   
  • Nikolausstraße 55 (Schiller-Gymnasium)                                   
  • Ostlandstraße 39 (Georg-Büchner-Gymnasium)                                   
  • Neue Sandkaul 29 (Gymnasium in Widdersdorf)                                   
  • Zusestraße 47

Ehrenfeld:                  

  • Ottostraße 87 (Albertus-Magnus-Gymnasium)                                   
  • Rochusstraße 147 (Montessori-Gymnasium)

Nippes:                       

  • Blücherstraße 15-17 (Leonardo-da-Vinci-Gymnasium)                                   
  • Castroper Straße 7 (Erich-Kästner-Gymnasium)                                   
  • Escher Straße 247 (Dreikönigs-Gymnasium)

Chorweiler:                  

  • Fühlinger Weg 4 (Heinrich-Mann-Gymnasium)                                   
  • Schulstraße 18 (Gymnasium Köln-Pesch)

Porz:                            

  • Heerstraße 7 (Lessing-Gymnasium)                                   
  • Humboldtstraße 2-8 (Stadtgymnasium Porz)                                   
  • Nachtigallenstraße 19-21 (Maximilian-Kolbe-Gymnasium)

Kalk:                            

  • Hardtgenbuscher Kirchweg 100 Heinrich-Heine-Gymnasium)                                   
  • Kantstraße 3 (Kaiserin-Theophanu-Schule)

Mülheim:                     

  • Düsseldorfer Straße 13 (Rhein-Gymnasium)                                   
  • Genovevastraße 58-62 (Genoveva-Gymnasium)                                   
  • Graf-Adolf-Straße 59 (Hölderlin-Gymnasium)                                   
  • Kattowitzer Straße 52 (Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium)  

Angebote können an die E-Mail-Adresse schulraum-angebote@stadt-koeln.de gerichtet werden. Darin sollte die genaue Adresse des potenziellen Objektes enthalten sein sowie dargestellt werden, ob es sich um unbebaute Flächen oder Gebäude handelt. Sollte ein Exposé existieren, kann dieses gern mit eingereicht werden, ebenso Bilder, Lagepläne oder ähnliches, welches für eine erste Bewertung im Hinblick auf die Tauglichkeit der Fläche von Relevanz sein könnte.

Die Stadt Köln prüft nach Eingang, ob die Fläche in Betracht kommt. Ist dies der Fall, nimmt die Stadtverwaltung Kontakt zu den Anbietenden auf. Werden zu einem Schulstandort mehrere Flächen benannt, behält sich die Stadt Köln vor, bei der Auswahl objektive Kriterien wie die Nähe zum Schulgrundstück, Größe und Zustand anzulegen.

Ein Anspruch auf den Abschluss von Verträgen besteht nicht. Die Abfrage ist unverbindlich und begründet als solche keine gegenseitigen Rechte und Pflichten.

Angebote per E-Mail Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit