Kölner Stadtrat bestätigt Gebührenerhebung auch für E-Scooter

Der Rat hat am 5. Mai 2022 die 6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung beschlossen und hierdurch die Grundlage zur Gebührenerhebung für den Betrieb der Sharing-Systeme geschaffen.  

Dabei wird eine standortabhängige Gebühr für E-Scooter und E-Motorroller in Höhe von 85 Euro bis 130 Euro pro Jahr und Fahrzeug erhoben werden. Dafür werden drei Gebührenzonen im Stadtgebiet ausgewiesen: Innenstadt, Mittelzone und Außenbezirke. Für "Verleihsysteme für Leihfahrräder, Leih-Lastenräder und Ähnliches" sind Gebühren in Höhe von 10 Euro pro Jahr und Fahrzeug vorgesehen.  

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt treten die Regelungen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind die Anbieter der Sharing-Systeme verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Dazu wird es zeitnah eine Informationsveranstaltung der Verwaltung für die Unternehmen zur Erläuterung des Antragsverfahrens für die Sondernutzungserlaubnisse geben.  

Ausschreibung zum Betrieb von E-Scootern in Vorbereitung

Die Sondernutzungserlaubnisse für E-Scooter sehen Auflagen unter anderem zur Sicherstellung der Barrierefreiheit, zur Einhaltung der Verbots- und Abstellzonen und zu den Meldepflichten vor. Die Anzahl der zulässigen E-Scooter wird in der Innenstadt auf 500 pro Anbieter beschränkt.  

Um weitere Kriterien für E-Scooter – beispielsweise die Anknüpfung an den ÖPNV oder eine Mengenbeschränkung im gesamten Stadtgebiet – festzusetzen, bereitet die Verwaltung eine Ausschreibung vor, in deren Rahmen sich die Anbieter für den Betrieb der Fahrzeuge im Stadtgebiet bewerben müssen. Grundlage der Ausschreibung wird das Gesamtkonzept sein, das derzeit finalisiert wird. Nach dem Vergabeverfahren erhalten die ausgewählten Anbieter eine neue Sondernutzungserlaubnis.  

Weitere Änderungen in der Sondernutzungssatzung

Eine Gesetzesänderung eröffnet zudem die Möglichkeit, geeignete öffentliche Flächen im Rahmen der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Nutzung als Stellplätze für Carsharingfahrzeuge ("stationsbasiertes Carsharing") zur Verfügung zu stellen. Die Stellplätze sollen anbietergebunden sein. Hierfür soll ein standortabhängiger Gebührenrahmen von 30 Euro bis 120 Euro pro Monat und Pkw-Stellplatz festgesetzt werden. Diese Gebühr ersetzt die bisher schon fälligen Parkgebühren für die Anbieter.

Zoneneinteilung Sondernutzungssatzung
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Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit