Eine Stunde kostenloses Parken während des Ladevorgangs
In seiner Sitzung vom 26. September 2019 hatte der Rat der Stadt Köln (Vorlagen-Nummer 0445/2018) die Anpassung der Parkgebühren für Parkflächen im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln beschlossen. Elektrofahrzeuge sollen demnach während des Ladevorganges eine Stunde gebührenfrei parken dürfen.
Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses schlägt die Verwaltung den politischen Gremien nun vor, die etwa 200 Parkscheinautomaten mit einer speziellen Anforderungstaste nachzurüsten, die es Fahrer*innen eines Elektrofahrzeuges oder eines Fahrzeuges mit Hybridmotor erlaubt, während des Ladevorgangs eine Stunde kostenlos zu parken.
Die Kosten der Nachrüstung belaufen sich auf rund 35.000 Euro. Im Sinne des "Smart Parkings" soll die neue Regelung in die Tarife des Handyparkens übernommen werden. Da es bisher noch keine praktische Lösung für die Erhebung der geltenden Parkgebühren auf den Parkplätzen der Ladesäulen im öffentlichen Straßenland gibt, wird dort derzeit umsonst geparkt.
Hintergrund
Anstatt einer Umrüstung der etwa 200 Parkscheinautomaten mit einer speziellen Anforderungstaste wurde die Verwaltung 2019 beauftragt, ein geeignetes (kostengünstigeres) Verfahren, zum Beispiel mit Parkscheiben umzusetzen. Der Einsatz von Parkscheiben ist nicht umsetzbar: Der damalige Ausschuss für Tiefbau und Verkehr hatte im Jahr 2012 festgelegt, dass im gesamten Stadtgebiet generell keine Parkscheibenregelung umzusetzen ist. Für das gesamte Stadtgebiet gibt es eine einheitliche und erfolgreiche Grundsatzlösung mit Parkscheinautomaten. Die Einführung von Ladeinfrastruktur im Öffentlichen Straßenraum erfordert daher die Umsetzung einer praktikablen Parkregelung.