Beschäftigungsquote liegt bei knapp neun Prozent

Inklusion ist ein zentrales Thema bei der Stadtverwaltung Köln: 1.800 städtische Mitarbeitende haben eine Schwerbehinderung und die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen lag bei 8,93 Prozent. Dies geht aus dem Inklusionsbericht 2020 hervor, der am 29. November 2021 dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales vorgelegt wird.

Stadtdirektorin Andrea Blome:

Als Personaldezernentin erkenne ich die Potenziale, die Inklusion bietet, und möchte sie fördern, entwickeln und im Sinne unserer Aufgabenwahrnehmung erhalten.

Das hohe Engagement für die Teilhabe Beschäftigter mit Schwerbehinderung beziehungsweise Gleichstellung ist in der Stadtverwaltung Köln seit vielen Jahren erfolgreich. Bereits seit 2004 übersteigt die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Köln grundsätzlich die gesetzliche Pflichtquote von 5 Prozent.

Die Stadt Köln stellt nicht nur in allen regulären Ausbildungsberufen und Studiengängen Menschen mit Behinderung ein, sondern führt ein 2018 erfolgreich gestartetes Inklusionsprojekt für Menschen mit Beeinträchtigungen weiter. Dies ermöglicht jungen Menschen eine Ausbildung zum/zur Fachpraktiker*in für Bürokommunikation, die körperliche oder psychische Behinderungen oder Einschränkungen im Lernvermögen und Leistungsvermögen haben.

Die Berichtspflicht über den Stand der Stadt Köln in Sachen Inklusion ergibt sich aus der Inklusionsvereinbarung, in der sich die Arbeitgeberin deutlich positioniert, um das Thema weiter voranzutreiben und wurde in enger Zusammenarbeit mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung erstellt.

Nach der Vorstellung im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales wird der Inklusionsbericht auf der Website der Stadt Köln veröffentlicht.

Inklusionsbericht 2020 Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit