Erste Bilanz nach einer Woche: Wenige Verstöße festgestellt

Mit dem Start des ersten Weihnachtsmarktes in Köln am Donnerstag, 18. November 2021, haben die rund 180 Außendienstkräfte des Ordnungsdienstes der Stadt Köln alle seither im gesamten Stadtgebiet geöffneten Märkte und ihre Besucher*innen tagsüber wie abends stichprobenartig auf die Einhaltung der 2G-Regel überprüft.

Von Donnerstag, 18. November 2021, bis einschließlich Mittwoch, 24. November 2021, haben die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes auf den Märkten 177 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden 4.712 Personen auf ihren 2G-Status kontrolliert. 23 Personen konnten bei der Kontrolle keinen Immunisierungsnachweis vorlegen. Gegen diese Personen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ihnen droht gemäß Bußgeldkatalog des Landes NRW zur Corona-Schutzverordnung ein Bußgeld von 250 Euro pro Person. Außerdem wurde eine Person mit einem gefälschten Impfausweis bei der Nutzung eines Weihnachtsmarkt-Angebotes angetroffen. In diesem Fall ist ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro vorgesehen. Strafrechtliche Aspekte werden aktuell geprüft.

Gegen Betreibende zweier Märkte werden ebenfalls wegen Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der Bußgeldkatalog des Landes NRW zur Corona-Schutzverordnung sieht bei Verstößen ein Bußgeld von 2.000 Euro vor. 80 Personalkräfte der Märkte wurden auf ihren 3G-Status überprüft, in einem Fall wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Betreibenden der Märkte im gesamten Stadtgebiet melden die Zahl ihrer Kontrollen und verwiesenen Personen am Folgetag an die zuständige Fachabteilung des Ordnungsamtes. Laut Veranstaltern wurden im oben genannten Zeitraum auf allen Märkten 47.246 Personen durch eigenes Personal kontrolliert. 929 Personen wurden von den Marktbetreibenden eigenständig der Veranstaltungsflächen verwiesen.

Bei den großen fünf Märkten sehen die Zahlen seit den unterschiedlichen Eröffnungsterminen wie folgt aus:

  • Roncalliplatz (7.256 Personen kontrolliert/52 Personen verwiesen),
  • Alter Markt/Heumarkt (4.313 Personen kontrolliert/75 Personen verwiesen),
  • Neumarkt (4.300 Personen kontrolliert/24 Personen verwiesen),
  • Rudolfplatz (3.337 Personen kontrolliert/75 Personen verwiesen) und
  • Rheinauhafen (7.901 Personen kontrolliert/33 Personen verwiesen).

Ferner kommen noch Kontrollen an den einzelnen Ständen hinzu. Diese fallen unterschiedlich hoch aus, da manche Marktbetreibende möglichst durchgängig an nahezu allen Ständen kontrollieren lassen. Andere praktizieren ein rollierendes System der Kontrolle bei einem Großteil der Stände. Bei dieser Art von Kontrollen durch die Standbetreiber kann nicht alles statistisch erfasst werden. Dort überprüfte Besucher*innen werden gegebenenfalls erneut von den Kontrolleur*innen auf dem Markt überprüft. Außerdem ist es bei großem Andrang möglich, dass nicht alle Kontrollen schriftlich erfasst werden.

Die Stadt Köln hatte vor der Verschärfung der aktuellen Corona-Schutzverordnung von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine ergänzende Allgemeinverfügung zum Betreten der Kölner Weihnachtsmärkte zu erlassen. Nach dieser dürfen lediglich immunisierte Gäste die Weihnachtsmärkte besuchen. Es gilt die sogenannte 2G-Regel – vollständig geimpft oder genesen. Ausnahmen wurden entsprechend kommuniziert.

Seit Inkrafttreten kontrolliert der Ordnungsdienst der Stadt Köln die sich an die Betreibenden und Besuchenden von Weihnachtsmärkten gerichteten Regelungen. Dabei werden Betreibende dahingehend überprüft, ob sie ihrer Pflicht, durch Aushänge auf das Erfordernis der Immunisierung hinzuweisen, nachkommen und stichprobenartige Überprüfungen durchführen. Zudem werden Gäste auf ihre tatsächliche Immunisierung kontrolliert. Für diese Schwerpunktsetzung hat der Ordnungsdienst seinen Personaleinsatz entsprechend angepasst, so dass verstärkt Weihnachtsmarktkontrollen zum Schutze aller Gäste erfolgen.

Bereits in den ersten Tagen wurde durch die Kontrollen Verbesserungsbedarf erkannt:

  • Hinweisschilder zur 2G-Regel waren entweder zu klein oder nicht an allen Eingängen angebracht.
  • Betreibenden-Kontrollen fanden teilweise nur an den Verzehrbuden statt oder Impfzertifikate wurden nicht ausreichend auf ihre Gültigkeit überprüft. Dadurch konnten vereinzelt Personen, die nicht eigenständig Speisen oder Getränke kauften, jeglicher Überprüfung entgehen.
  • Betreibende von Märkten, die bei der Beschilderung oder den Stichprobenkontrollen Mängel aufwiesen, wurden bereits angemahnt, zum Nachbessern aufgefordert und über die weiteren Konsequenzen aufgeklärt.

Um den Entwicklungen frühzeitig im Sinne des Infektionsschutzes entgegenzuwirken, wird der Ordnungsdienst weiterhin verstärkt kontrollieren und auf notwendige Anpassungen hinweisen. Bei ordnungswidrigem Handeln werden Verfahren konsequent sowohl gegen Betreibende, als auch Gäste eingeleitet. Mit einer Schließung bei wiederholten gravierenden Verstößen müssen Betreibende als letztes Mittel rechnen.

Insofern bittet die Stadt Köln alle Betreibenden und Gäste der Kölner Weihnachtsmärkte im Hinblick auf die hohen Infektionszahlen und die steigenden Besucherzahlen dringend um Einhaltung der Regeln des Infektionsschutzes. Die Stadt Köln weist explizit darauf hin, dass die vorgenannten Regelungen und Überprüfungen auch für Weihnachtsmärkte auf Privatgelände gelten.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit