Planung für Aufzugsnachrüstungen wird an Kölner Verkehrs-Betriebe übertragen

Für die Sitzung des Stadtrates am Dienstag, 14. Dezember 2021, legt die Verwaltung den Politiker*innen eine Beschlussvorlage für die Aufzugsnachrüstungen in den KVB-Haltestellen "Deutz Technische Hochschule" (KVB-Linien 1 und 9) und "Fuldaer Straße" (KVB-Linie 1) vor.

Die Planung und die Baudurchführung für den Einbau von Aufzügen werden federführend an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) übertragen.

Im Zuge der Kapazitätserweiterung der KVB-Linie 1 auf der "Ost-West-Achse" sollen die Haltestellen mit Aufzügen barrierefrei nachgerüstet werden. Durch die Aufzugsnachrüstung müssen die Haltestellen nach neuem Standard brandschutztechnisch modernisiert werden. Die Ergebnisse der Planung werden dem Rat in einer späteren Sitzung vorgestellt. Um die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Planungen und der spätere Bau von den KVB übernommen werden können, ist der aus dem Jahr 1973 stammende sogenannte U-Bahn-Vertrag anzupassen. Dieser regelt unter anderem die Zuständigkeiten für die Durchführung von Bauprojekten zur Verbesserung der kommunalen ÖPNV-Infrastruktur zwischen Stadt Köln und KVB.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach einem prognostizierten Kostenorientierungswert rund 20,3 Millionen Euro netto. Die Stadt Köln geht von einer Bezuschussung von Bund und Land aus, wodurch sich die Belastung für den städtischen Haushalt und den Wirtschaftsplan der KVB reduzieren kann.

Die Vorlage Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit