Planungsbeschluss für eine ebenerdige Querung über die Luxemburger Straße

Die Verwaltung legt dem Verkehrsausschuss für die Sitzung am heutigen Dienstag, 5. Oktober 2021, eine Beschlussvorlage für die Planung einer ebenerdigen barrierefreien Fußgängerquerung über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle "Weißhausstraße" vor. Dadurch soll die nicht barrierefreie Brücke ersetzt werden. Durch den Neubau der Chemischen Institute der Universität zu Köln muss die Rampenschleife der nicht barrierefreien Fußwegbrücke an der Luxemburger Straße abgerissen werden. Den erforderlichen Abriss der Brücke wird die Universität zu Köln durchführen und finanzieren.  

Um die barrierefreie Straßenquerung bauen zu können, ist ein Abbruch der kompletten Fußgängerbrücke einschließlich der Rampen erforderlich. Die innerhalb der Rampenbauwerke befindliche Signal- und Kommunikationstechnik der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) muss ebenfalls verlegt werden. Als Vorabmaßnahme ist zuerst ein Teilabriss der Brückenrampe voraussichtlich Ende 2021 vorgesehen. Der Abriss der kompletten Brücke und der Bau der ebenerdigen Querung erfolgt erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln und den erforderlichen Leitungsverlegungen der Betriebstechnik der KVB, frühestens in 2022/23.  

Die Planung sowie die Ausführung des Neubaus der barrierefreien ebenerdigen Querung einschließlich der barrierefreien Rampen zu den Seitenbahnsteigen sowie die erforderliche Umlegung der Technikräume erfolgt durch die Stadt und die KVB. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für den Bau der ebenerdigen Querung beträgt etwa eine Million Euro brutto, davon entfallen auf die Verlegung der Betriebstechnik der KVB etwa 500.000 Euro. Die Förderung der Maßnahme wird geprüft.

Planungsbeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit