Erste Änderungen der E-Scooter-Vorgaben werden ab 10. August 2021 umgesetzt

© Stadt Köln/isotype
Abstellverbotsszonen

Die Stadt Köln und die Anbieter von E-Scooter-Verleihsystemen befinden sich seit Ende Juli in einem wöchentlichen Austausch, um dauerhafte Verbesserungen für die Kölner*innen und das öffentliche Erscheinungsbild zu erzielen. Im Fokus stehen zunächst die Abstellsituation in der Stadt und die Reduzierung von Konfliktsituationen.

Die Stadt Köln hat im Gespräch mit den Anbietern erste Änderungen der städtischen Vorgaben vorgenommen, um den E-Scooter-Verleih im öffentlichen Raum grundlegend neu zu ordnen. Die Ausweitung der Abstellverbotszonen sowie die Einrichtung einer standortgebundenen Rückgabezone treten bereits am morgigen Dienstag, 10. August 2021, in Kraft.

Mit den neuen Abstellregelungen ist ein erster Schritt getan. Ich erwarte, dass zeitnah auch die weiteren Vereinbarungen umgesetzt werden,

sagt Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

Das betrifft insbesondere die Bergung von E-Scootern aus dem Rhein und anderen Gewässern, die Beseitigung von ordnungswidrig abgestellten E-Scootern innerhalb von sechs Stunden, aber auch Regelungen zur Einrichtung von nächtlichen Abstellverbotszonen am Wochenende in Hotspots. Dies sind wichtige erste Schritte, um die Akzeptanz zu steigern – und damit die Chance der E-Scooter für die Mobilitätswende in Köln zu nutzen. Und ich fordere Bund und Land auf, den Kommunen mehr Kompetenzen im Umgang mit E-Scootern zu übertragen, damit die Kommunen flexibler auf Problemsituationen oder Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung reagieren können.

Die bisher bestehende Abstellverbotszone (Fußgängerzonen) wird nun auf folgende stadtweite Bereiche ausgeweitet (siehe Plan 1):

  • Brücken
  • vollständiger unmittelbarer Rheinbereich (mindestens 30 Meter)
  • stehende und fließende Gewässerbereiche und angrenzende Flächen
  • alle Grünanlagen

Um eine schnelle Umsetzung und Ordnung herzustellen, ist das Konzept zunächst auf die Innenstadt und innenstadtnahen Bereiche ausgelegt und orientiert sich an den bisherigen Ausbringungsbereichen der Anbieter. Die Abstellverbotszonen an Gewässern und Grünanlagen werden sukzessive auf die gesamte Stadt ausgeweitet.

In den neuen Abstellverbotszonen ist die Beendigung der Ausleihe nicht mehr möglich, dies wird per GPS durch die Anbieter sichergestellt. Darüber hinaus wird ebenfalls ab dem 10. August die Beendigung der Ausleihe im Bereich der Altstadt und des Kolumbaviertel nur noch auf den ausgewiesenen E-Scooter-Parkflächen möglich sein (siehe Plan 2). Auch dies wird durch die Anbieter sichergestellt.

Um eine direkte Meldung von falsch abgestellten E-Scootern zu ermöglichen, sind die Anbieter der Aufforderung der Stadt nachgekommen, auf allen E-Scootern sowohl Mailadresse als auch eine telefonische Kontaktmöglichkeit anzubringen.

Die Frage-Antwort-Seite der Stadtverwaltung (www.stadt-koeln.de/e-scooter) zu den E-Scootern wird derzeit auf Grundlage der neuen Vorgaben überarbeitet.

Parallel werden weitere Anpassungen der Vereinbarung vorbereitet. Dies betrifft beispielsweise die kurzfristige Einrichtung zusätzlicher Abstellverbote an Hotspots wie der Zülpicher Straße, dem Belgischen Viertel und den Ringen, um das Unfallgeschehen hinsichtlich Fahren unter Alkoholeinfluss einzudämmen. Zudem wird eine Regelung zur Reduzierung der Anzahl der E-Scooter in der Innenstadt und einer ausgewogeneren flächenmäßigen Verteilung im Stadtgebiet erarbeitet.

Häufig gestellte Fragen zu E-Tretrollern Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit