Verwaltung und Verleiher einigen sich und bleiben in engem Austausch

Bereits vor einigen Wochen hatte Oberbürgermeisterin Henriette Reker mit den Verleihern der E-Scooter einen Gesprächstermin vereinbart, um verschiedene Problemfelder zu besprechen. Im Auftrag der Oberbürgermeisterin führte Beigeordneter Markus Greitemann, der das Dezernat für Mobilität derzeit kommissarisch leitet, am heutigen Donnerstag, 22. Juli, diesen Abstimmungstermin mit den Verleihern durch, um erste Lösungen abzustimmen, und deren schnellstmögliche Umsetzung anzustoßen.

Das Ergebnis des konstruktiven Gesprächs sind konkrete, kurzfristig umsetzbare und dauerhafte Maßnahmen, die im Einvernehmen zwischen Verwaltung und den Betreibern erzielt werden konnten.

Markus Greitemann zieht eine positive Bilanz:

Wir haben die Vorgaben klar definiert und auch auf schnelle Ergebnisse gedrängt. Ebenso wollten wir keine Einzelaktionen, sondern dauerhafte Lösungen. Gemeinsam mit den Verleihern haben wir konkrete Maßnahmen beschlossen. Wir werden deren Umsetzung sehr genau beobachten und bei Bedarf nachjustieren.

Mit den jetzt gemeinsam beschlossenen Maßnahmen ist sichergestellt, dass E-Scooter auch in Köln ihren wichtigen Beitrag zur Verkehrswende leisten können. Wir bedanken uns bei der Stadt Köln für den konstruktiven Dialog und möchten diesen in regelmäßig stattfindenden Gesprächen fortsetzen. Viele der heute vereinbarten Maßnahmen sollten schnell Wirkung zeigen und werden auch evaluiert. Bei anderen Themenfeldern müssen wir noch gemeinsam an endgültigen Lösungen arbeiten,

sagt Christoph Egels, Sprecher der Facharbeitsgruppe Mikromobilität der Plattform Shared Mobility.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

  1. Zur Vermeidung von unsachgemäß abgestellten E-Scootern im Straßenraum sollen perspektivisch flächendeckend und bedarfsgerecht Abstellbereiche ausgewiesen werden, in welchen die E-Scooter dann ausschließlich abgestellt werden dürfen. Hierfür startet schon in den kommenden zwei Wochen ein Pilotprojekt in der Altstadt/Kolumbaviertel, wo entsprechende Abstellzonen bereits existieren. E-Scooter dürfen dann ausschließlich in diesen ausgeschilderten Bereichen abgestellt werden. Die gewonnenen Erfahrungen dienen als Grundlage für die sukzessive Ausweitung auf weitere Stadtgebiete.
  2. Das Abstellen in der Nähe von Gewässern, Brücken und Grünanlagen (auf beiden Seiten entlang des Rheins, an Weihern, dem Grüngürtel etc.) wird zukünftig nicht mehr möglich sein. Die genauen Verbotszonen werden aktuell von der Verwaltung im Detail erarbeitet. Für Fußgängerzonen gelten die Abstellverbote bereits jetzt. Für die Rheinufer haben die Betreiber ebenfalls bereits auf eigene Initiative Verbotszonen aktiviert.
  3. Die Reaktionszeit in Bezug auf nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter soll deutlich verkürzt werden. Bisher hatten sich die Verleiher dazu verpflichtet, ordnungswidrig gemeldete E-Scooter innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Dies soll nun deutlich schneller binnen sechs Stunden erfolgen.

    Hinweise auf ordnungswidrig abgestellte E-Scooter können auch direkt von Bürger*innen über Hotlines gemeldet werden. Die entsprechende Nummer befindet sich auf den E-Scootern und kann dort abgelesen werden.
  4. Die Verleiher haben einen konkreten Plan zur Bergung der im Rhein versenkten E-Scooter vorgelegt, nachdem zeitnah ein Sonarschiff den Rhein nach Fahrzeugen abscannt. Im Anschluss werden Bautaucher und ein Baggerboot die Scooter bergen. Durch die notwendigen Geräte, Genehmigungen und Fachkräfte wird dies aller Voraussicht nach Anfang September geschehen. Diese Bergungsaktionen sollen regelmäßig durchgeführt werden.

    Des Weiteren befinden sich die Verleiher in Abstimmungsgesprächen mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, um eine zügige Bergung in Binnengewässern sicherzustellen. Dafür übernehmen die Verleiher auch die Kosten.
  5. Verleiher und Verwaltung planen eine gemeinsame Informationskampagne, welche insbesondere auf das Fehlverhalten und die Einhaltung der bestehenden Regelungen abzielt. Ein Schwerpunkt soll auch die Konsequenzen von alkoholisierten Fahrten sein.

All diese Punkte beruhen auf der  Qualitätsvereinbarung der Stadt Köln mit den Anbietern. Diese Selbstverpflichtung wird nun mit den oben genannten Punkten angepasst und durch weitere Bausteine ergänzt.

Neben diesen Maßnahmen gab es weitere Gesprächspunkte, bei denen man grundsätzliche Einigung erzielen konnte, die aber weiterer Ausarbeitung in den kommenden Wochen benötigen. Hierzu zählen:

  • Die Ausweitung der Flotte in Außenbezirke und Reduzierung des Angebotes im Innenstadtbereich. Hierzu sind noch weitere Details hinsichtlich der räumlichen wie zahlenmäßigen Ausgestaltung zu erarbeiten.  
  • Die indirekte finanzielle Beteiligung der E-Scooter Verleiher an fest definierten Abstellzonen im Straßengebiet. Die Betreiber zeigten sich hier kompromissbereit, sofern diese Finanzmittel zweckbestimmt verwendet werden.  
  • Nächtliche Wochenenden-Verbotszeiten in "Hot Spots"
    Ebenfalls soll ab der kommenden Woche über nächtliche Abstellverbotszonen gesprochen werden. Insbesondere Teile der Ringe, des Belgischen Viertels und des Zülpicher Platzes sollen nach Forderung der Stadt in den Nachtstunden und am Wochenende zu Verbotszonen werden. Eine genaue Umsetzbarkeit dieser Maßnahmen wird in den kommenden Wochen besprochen.  

Weitere Gespräche sollen künftig zunächst wöchentlich stattfinden, um die auf die sich heute geeinigten Maßnahmen konstant zu überprüfen, zu bewerten, nachzusteuern und offene Fragen zu klären.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit