Pläne zum Ausbau von stationsbasierten Car-Sharing-Angeboten

Die Verwaltung hat eine Vorlage über neue Rahmen- und Zugangsbedingungen zum stationsbasierten Carsharing den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt. Demnach soll das stationsbasierte Carsharing in Köln erheblich ausgebaut werden. Zukünftig sollen in jedem Kölner Stadtteil Carsharing-Stationen angeboten werden. So soll die Unterversorgung vieler Stadtteile in den Außenbezirken aufgehoben werden.

Eine Lockerung der bisherigen Rahmen- und Zugangsvoraussetzungen ermöglicht es vielen Anbietern, ihr Angebot an stationsbasiertem Carsharing in Köln aufzubauen und auszuweiten. So soll die Mindestquote für die Bereitstellung von Sharingfahrzeugen im privaten Raum aufgehoben werden. Bisher mussten Carsharinganbieter 85 Prozent der angebotenen Fahrzeuge im privaten Raum anbieten. Außerdem ist geplant, die Sondernutzungsgebühren für Carsharingfahrzeuge zu senken und für elektrische Fahrzeuge vollständig zu erlassen. Die Vergabe der Stellplätze im öffentlichen Straßenland soll mit einem mehrstufigen Interessensbekundungsverfahren erfolgen. Die Beschlussvorlage sieht vor, zur Unterstützung dieses Verfahrens ein Ingenieurbüro zu beauftragen.

Beschlussorgan für die Vorlage ist der Verkehrsausschuss, der die Ausweitung bereits am 8. Juni 2021 beschließen könnte.

Carsharingkonzept im Ratsinformationssystem

Zum Hintergrund:

Stationsbasiertes Carsharing ist ein wichtiger Bestandteil zur Senkung der Kraftfahrzeugbesitzquote. Es ist somit ein wichtiger Schritt zur Verringerung der Anzahl von im öffentlichen Straßenland abgestellten Kraftfahrzeuge und trägt effektiv zur Reduzierung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) bei. Studien haben gezeigt, dass durch ein Carsharing-Fahrzeug bis zu 20 private Kraftfahrzeuge abgeschafft werden.

Beim stationsbasierten Carsharing wird das Fahrzeug im Vorfeld gebucht, an einer festen Station abgeholt und nach der Nutzung wieder zurück an dieselbe Station gebracht. Diese Stationen befinden sich überwiegend im privaten Raum, teilweise auch im öffentlichen Straßenland.

Davon zu unterscheiden und von den neuen Voraussetzungen nicht betroffen ist das sogenannte "Free-Floating" Carsharingangebot. Hier befinden sich die Fahrzeuge in einem definierten Geschäftsgebiet im Straßenland verteilt und können unmittelbar vor Ort per Smartphone gebucht werden. Nach Beendigung der Nutzung werden die Fahrzeuge von den Kundinnen und Kunden an beliebiger Stelle im definierten Gebiet im öffentlichen Straßenland abgestellt.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit