Antragszeitraum beginnt am Dienstag, 27. April 2021, 0 Uhr
Das erfolgreiche Lastenrad-Förderprogramm der Stadt Köln geht in die nächste Runde:
Ab Dienstag, 27. April 2021, 0 Uhr, können Anträge für die Förderung der Anschaffung neuer Lastenfahrräder eingereicht werden. Das Gesamtbudget beträgt wie im Vorjahr 500.000 Euro. Mit der finanziellen Unterstützung beim Kauf von Lastenfahrrädern setzt die Stadt Köln somit auch in 2021 Anreize für einen emissionsfreien Warentransport. Bereits in 2019 und 2020 investierte die Stadt knapp 2,5 Mllionen Euro in Lastenräder.
Der Antragszeitraum endet am 18. Mai 2021.
Andrea Blome, Beigeordnete für Mobilität und Liegenschaften der Stadt Köln, sieht großes Potenzial in Lastenfahrrädern:
Lastenräder können vor allem in Ballungsräumen dazu beitragen, Wirtschaftsverkehre umweltschonend und effizient abzuwickeln. Dabei geht es nicht nur um Lieferverkehre. Auch für Handwerksbetriebe sind die heutigen Lastenräder eine echte Alternativen. Ich erhoffe mir, dass wir gerade aus diesen Bereichen viele Anträge erhalten.
Digitales Antragsverfahren
Zur Reduzierung von Wegen sowie der Vermeidung von Kontakten empfiehlt die Stadtverwaltung das Online-Antragsverfahren, das im Vorjahr erstmalig angeboten wurde und sich bewährt hat. Bereits seit vier Wochen konnten sich Interessierte im Online-Portal anmelden und einen Entwurf des Antrags inkl. der vollständig ausgefüllten Unterlagen hochladen und zwischenspeichern. Das endgültige Absenden des Antrags ist allerdings erst mit Beginn des Antragszeitraums am 27. April 2021 möglich. Eine Beantragung von Fördergeldern ist darüber hinaus postalisch möglich.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen in Lastenfahrräder und Gespanne (Lastenräder zuzüglich Anhänger) mit 45 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro für Räder und 3.000 Euro für Gespanne. Dies gilt auch für Lastenfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Nutzungsgruppen
Antragsberechtigt sind drei Nutzungsgruppen:
Nutzungsgruppe 1:
Private Kleinstunternehmen bis zu einer Betriebsgröße von bis zu neun Mitarbeitenden sowie sonstige Selbstständige, freiberuflich Tätige mit Firmensitz oder Niederlassung in Köln; unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Genossenschaften.
Nutzungsgruppe 2:
Vereine und Verbände, Einrichtungen in freier Trägerschaft
Nutzungsgruppe 3:
Haushaltsgemeinschaften von mindestens drei Haushalten mit Erstwohnsitz in Köln.
Ziel der Förderung ist eine ausgewogene Verteilung zwischen den oben genannten Nutzungsgruppen. Aus diesem Grunde werden für die Nutzungsgruppen jeweils 160.000 Euro bereitgestellt. Für Preisanpassungen und Antragstellende mit Köln-Pass werden 20.000 Euro als Reserve berücksichtigt. Die Stadtverwaltung erwartet, dass die Fördermittel für die Nutzungsgruppen 1 und 3 aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage frühzeitig ausgeschöpft sein werden. Es ist die Reihenfolge des Antragseingangs innerhalb der entsprechenden Nutzungsgruppe ausschlaggebend.
Wird durch eine Nutzungsgruppe der bereitgestellte Förderbetrag nicht vollständig abgerufen, werden die verbleibenden Finanzmittel auf die weiteren Anträge der anderen Nutzungsgruppen gleichmäßig verteilt.
Zum Hintergrund
Die Fortführung der Lastenradförderung wurde im Sommer 2020 auf Empfehlung des Verkehrsausschusses durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Bis Ende 2021 sollen weitere Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro ausgezahlt werden. Die Förderbedingungen wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Weitere Informationen
Die Förderrichtlinie sowie weiterführende Informationen und Hilfestellungen, auch zum digitalen Antragsverfahren sind auf der Internetseite der Stadt Köln abrufbar: https://www.stadt-koeln.de/lastenrad