Stadt Köln ermöglicht mehr Raum für Spiel im Freien

Die Stadt Köln ermöglicht Bürger*innen, als Interessensgruppe gemeinsam mit ihrem direkten Wohnumfeld, die Umwidmung von Straßenabschnitten zu sogenannten "temporären Spielstraßen" zu beantragen. Dadurch kann Kindern im Rahmen des Straßen- und Verkehrsrechts mit Absperrungen und der Aufstellung von Verkehrszeichen in geeigneten Straßen oder Straßenabschnitten zu bestimmten Zeiten das Spielen auf der Straße ermöglicht werden. Kraftfahrzeugen ist in diesen Zeiträumen die Einfahrt verboten. Damit reagiert die Stadt auf den insbesondere in Zeiten der Pandemie gewachsenen Wunsch nach mehr Raum zum Spielen im Freien.

Die Anordnung einer temporären Spielstraße erfolgt nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und anderer Voraussetzungen durch die Straßenverkehrsbehörde über das Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und des Zusatzzeichens 1010-10 StVO (Spielende Kinder), deren Gültigkeit durch ein weiteres Zusatzzeichen auf den jeweiligen Zeitraum beschränkt wird. Die Absperrung beider Seiten des Straßenabschnitts wird mit dem Verkehrszeichen 600 StVO (Absperrschranke) gewährleistet.

Die Durchführung der Maßnahme inklusive Übernahme der Kosten sowie die Haftung obliegen den antragstellenden Bürger*innen. Zur besseren Übersicht hat die Verwaltung die Vorgehensweise in einem Informationsblatt zusammengestellt. Innerhalb der nächsten Tage wird zudem eine Internetseite zum Verfahren eingerichtet und auf der Seite "Verkehr" der Stadt Köln (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/) verlinkt.

Verkehr Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit