Neues Verfahren: Bei Ablehnung Anmeldung an Schule mit freien Plätzen

Das Gymnasium ist weiter beliebt unter den Kölner Familien, viele wählen diese Schulform für ihre Kinder für den Wechsel nach der Grundschule. Das Anmeldungsverfahren an den Kölner Gymnasien läuft noch, aber es ist davon auszugehen, dass aus Kapazitätsgründen nicht alle Schüler*innen an der favorisierten Schule einen Platz erhalten werden.

In diesem Jahr wird dann erstmalig ein neues Verfahren greifen. Die Aufnahme- oder Ablehnungsbescheide der Schulen werden ab dem 6. April 2021, also während der Osterferien, den Erziehungsberechtigten zugestellt. Sie erhalten zusammen mit dem Ablehnungsbescheid die Unterlagen der ersten Anmeldung zurück sowie eine Aufstellung der Schulen, an denen noch freie Plätze vorhanden sind. Die Eltern haben dann die Möglichkeit, ihr Kind an einer dieser genannten Schulen anzumelden und können so einen realisierbaren Zweitwunsch wählen.

Die zweite Anmeldung muss zwischen dem 12. und 16. April 2021 an einer der genannten städtischen Schulen erfolgen. Unabhängig davon, können Schüler*innen auch an Gymnasien anderer Träger angemeldet werden. Durch verschiedene Maßnahmen konnten zusätzliche Schulplätze an Kölner Gymnasien geschaffen werden. Unter anderem wurden neun zusätzliche Eingangsklassen gebildet. So wurde gesichert, dass alle Schüler*innen die 5. Klasse eines städtischen Gymnasiums besuchen können.

Bisher gaben die Familien eine Wunschschule sowie einen Zweitwunsch an. Da es immer wieder vorkam, dass weder der Erst- noch Zweitwunsch erfüllt werden konnte, erfolgt nun die Umstellung auf das Verfahren, das sich beispielsweise in Bonn seit Jahren bewährt hat.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit