Stadtverwaltung legt Bericht zur zweiten Jahreshälfte 2020 vor
Im zweiten Halbjahr 2020 hat das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln 346 Wohneinheiten im Rahmen eines Wiederzuführungsverfahrens untersucht. 212 Verfahren wurden eingeleitet, um Wohnraum, der durch Kurzzeitvermietung oder Umwandlung in Gewerberäume zweckentfremdet wurde, wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. In 119 Fällen wurden Verfahren wegen Leerstand von Wohnungen eröffnet. Das sind Ergebnisse des neuen Halbjahresberichtes "Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln", den die Verwaltung nun den politischen Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt hat.
Noch deutlicher als im ersten Halbjahr werden die Effekte der Corona-Pandemie sichtbar, da Tourismus und Veranstaltungen in Köln stark eingeschränkt waren.
Im Bereich des Wohnraumschutzes wird es in 2021 eine umfangreiche Änderung der Gesetzesgrundlage geben. Das Gesetzgebungsverfahren des Landes NRW zum Wohnraumstärkungsgesetz NRW ist bereits angelaufen. Dieses Gesetz soll zur Jahresmitte das bisher gültige Wohnungsaufsichtsgesetz ablösen. Der Gesetzentwurf beinhaltet gerade für den Bereich der Wohnraumzweckentfremdung verschiedene Veränderungen und Neuerungen. Die Stadt Köln wird die aktuelle Fassung ihrer Wohnraumschutzsatzung aus 2019 an die neue Gesetzeslage anpassen.
Wohnraum vor Zweckentfremdung zu schützen, dient der Verbesserung der Situation auf dem angespannten Kölner Wohnungsmarkt. Seit 2014 ist Wohnraum in Köln durch die Kölner Wohnraumschutzsatzung vor Zweckentfremdung besonders geschützt. Dies umfasst den Schutz vor Umwandlung von Wohnraum in Gewerberäume, Kurzzeitvermietung, Leerstand und Abriss.