Freigabe von Außenflächen während der Schließungen erforderlich

Die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen werden bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängert. Die Stadt Köln ist sich der damit einhergehenden Situation von Gewerbetreibenden – vor allem der Gastronomie, aber auch anderer Branchen – bewusst. Sie hält engen Kontakt zu den Branchenvertretungen, um im Austausch zu bleiben.   So müssen seit 2. November 2020 Gaststätten – inklusive ihrer Außengastronomieflächen – geschlossen gehalten werden. Lediglich der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist erlaubt. Es gelten Hygiene-Vorgaben, die in der Corona-Schutzverordnung NRW geregelt sind. Zusätzlich gelten Verzehrregeln: Im Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstätte ist der Konsum der gekauften Speisen und Getränke verboten. Die zentrale Anlaufstelle Gastronomie des Ordnungsamtes erreichen ferner zunehmend Anwohnerbeschwerden wegen öffentlicher Parkflächen, die mit Außengastronomie-Mobiliar belegt sind. Weil kein Betrieb derzeit stattfindet, müssen alle für die Außengastronomie genutzten Flächen - unabhängig davon, ob es sich um coronabedingte temporäre Erweiterungen handelte oder nicht - wieder freigegeben werden.  

Die Stadt Köln bittet Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die belastende Situation der Gastronomen und empfiehlt, im Falle belegter Parkflächen durch Außengastro-Mobiliar das nachbarschaftliche Gespräch zu suchen. Sollte dies nicht helfen, können sich Anwohner an die Zentrale Anlaufstelle Gastronomie unter gastroservice@stadt-koeln.de oder in dringenden Fällen an das Service-Telefon des Ordnungsdienstes der Stadt Köln unter Telefon 0221 / 221-32000 wenden.

Zentrale Anlaufstelle Gastronomie per E-Mail

Um möglichen Sanktionen zu entgehen, bittet die Stadt Köln die Gastronomie, die Außengastronomieflächen auf öffentlichem Straßenland und Parkraum wieder freizumachen und diese Flächen nicht zur Lagerung des Mobiliars und der Aufstellelemente zu nutzen. Sobald die geltenden Einschränkungen aufgehoben werden beziehungsweise die Gastronomie wieder öffnen darf, können auch die bislang genutzten Bereiche (Parkplätze etc.) wieder für die Außengastronomie genutzt werden.      

Außer-Haus-Verkauf und 50-Meter-Verzehrregel

Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist erlaubt und derzeit das einzige Geschäft für die Gastronomie. Die Stadt Köln findet es gut, dass die Wirtinnen und Wirte mit innovativen Ideen versuchen, den lokalen Handel in den Veedeln am Leben zu halten. So erfreut sich derzeit das Thema Glühwein-Wanderwege beziehungsweise der "To Go-Verkauf" von weihnachtlichen Getränken und Speisen großer Beliebtheit. Das Ordnungsamt bittet in diesem Zusammenhang sowohl Kunden als auch Gewerbetreibende nicht nachlässig bei der Beachtung der Regeln der Corona-Schutzverordnung zu werden und das geltende Ansammlungs- und Kontaktverbot, die Hygiene-Vorgaben und Mindest-Abstände (bei Warteschlangen) sowie die 50-Meter-Verzehrregel einzuhalten. Außerdem verweist die Stadt auf das Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum und das Alkoholverkaufsverbot, welche täglich von 22 bis 6 Uhr gelten. In den Hotspot-Bereichen gilt dieses bereits durchgängig von Freitag 20 Uhr bis Montag 6 Uhr.

 

Die Zentrale Anlaufstelle Gastronomie bietet Beratung und Hinweise zu verschiedenen Themen für die Zeit, wenn wieder geöffnet werden kann:  

Zelte und Pavillons auf Außengastronomieflächen

Seit Mitte Oktober 2020 kann die Kölner Gastronomie bei der „Zentralen Anlaufstelle Gastronomie“ des Ordnungsamtes temporäre Aufstellelemente wie beispielsweise Windschutzvorrichtungen, Heizpilze oder Schirme anzeigen, um ihre genehmigte Außengastronomie-flächen winterfest zu machen.

Mitteilung über temporäre Aufstellelemente auf einer genehmigten Außengastronomiefläche

Hierbei werden auch vermehrt Zelte und Pavillons angezeigt. Die Stadt Köln weist deshalb erneut darauf hin, dass Zelte und Pavillons baugenehmigungspflichtig sind und nicht als "fliegende Bauten" gewertet werden können. Auch Seitenelemente, die in Markisen eingezogen oder an Schirmen befestigt werden, können nicht ohne weiteres zugelassen werden. Die Nutzung solcher Elemente kann deshalb nicht geduldet werden. Das Genehmigungsverfahren würde sich bei der Wahl einer solchen Variante sehr viel länger hinziehen.  

Die Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes bittet darum, sich gerade in dieser für die Gastronomie schwierigen Zeit vor der Anschaffung von kostenintensiven Aufstell-Elementen über die geltenden Regeln zu informieren. Ausschließlich die in der Selbstauskunft aufgeführten vertikalen Aufstell-Elemente (Windschutzvorrichtung) und horizontalen Schutz-Elemente (Markise, Schirm) dürfen ohne Baugenehmigung genutzt werden. Bei weiteren Fragen können sich Gastronomen an die Zentrale Anlaufstelle Gastronomie unter Telefon 0221 / 221 - 20663 wenden. Die Stadt Köln möchte Wirte vor dem finanziellen Risiko bewahren, in kostspielige Wetterschutz-Elemente zu investieren, die nicht aufgestellt werden dürfen.  

Vereinfachtes Verfahren für bereits bestehende Außengastronomie-Flächen

Die Verwaltung bietet weiterhin ein vereinfachtes und schnelles Verfahren für die Erweiterung bereits bestehender Außengastronomieflächen. Die Erlaubnis kann weiterhin über eine verbindliche und wahrheitsgemäße Selbsterklärung mittels einer „Checkliste“ beantragt werden. Sofern die dort abgefragten Voraussetzungen mit "ja" beantwortet werden können, mit Ausnahme der Ziffern 11 bis 15 (bei denen der jeweilige Einzelfall entscheidet), kann mit dem unmittelbaren Aufbau der Erweiterung begonnen werden. Für bereits erweiterte Bestands-Außengastronomien gilt diese Ausnahmeregelung bis 31. Dezember 2021. Gastronominnen und Gastronomen können sich die Verlängerung vor Ort beim Sachgebiet Gaststättenrecht im Stadthaus Deutz (Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3) durch einen Stempel bestätigen lassen. Betreibende vereinbaren einen Termin zur Verlängerung am Sonderschalter. Dieser ist montags bis donnerstags von 13 bis 15 Uhr unter der Rufnummer 0221 / 221 - 27776 erreichbar.

Zu dem Termin bringen Betreibende die gültige Sondernutzungserlaubnis sowie die Konzession/Gaststättenerlaubnis (sofern Alkoholausschank genehmigt wurde) im Original mit. Noch in Prüfung befindliche Anträge auf Erweiterung einer Bestands-Außengastronomie werden ebenso an die neuen Fristen angepasst, sofern nach Prüfung eine Erlaubnis erteilt werden kann.

Stellungnahmeverfahren für neue Außengastronomien

Für das Beantragen einer komplett neuen Außengastronomie ist die Stadt Köln an rechtliche Vorgaben gebunden. Sie kann daher nicht auf ein reguläres Stellungnahme-Verfahren von beteiligten Ämtern beziehungsweise Polizei und Feuerwehr verzichten. Anträge können formlos eingereicht werden. Wichtig für die schnelle Abwicklung ist die Vollständigkeit der mit dem Antrag eingereichten Unterlagen. Die Stadt Köln ist bemüht, die Stellungnahmen aller Beteiligten zügig einzufordern.

Hilfen

Auf der Internetseite der Stadt Köln finden Betroffene unter folgendem Link eine Auflistung der weiteren Hilfen der Stadt Köln für Unternehmen.

Beantragung einer temporären, erweiterten Außengastronomie für meine Gaststätte Informationen für Unternehmen Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit