Rat der Stadt Köln beschließt Nutzungsverlängerung mit dem Förderverein

Die weitere Restaurierung des Ratsschiffes "MS Stadt Köln" ist gesichert. Der Rat hat in seiner Sitzung am 10. September 2020 beschlossen, dass die Arbeiten an dem denkmalgeschützten Kölner Ratsschiff durch den "Verein der Freunde und Förderer des historischen Ratsschiffes MS Stadt Köln" fortgeführt werden sollen. Hierzu wird das Schiff dem Verein für einen Zeitraum von 15 Jahren unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Verein muss dabei sicherstellen, dass das Schiff nach abgeschlossener Sanierung mindestens zehn Jahre als öffentlich zugängliches Denkmal und als kulturelle Ausstellungs-, Begegnungs- und Veranstaltungsstätte genutzt werden kann.  

Als "schwimmendes Stadtmuseum" sollen auf dem Schiff dann unter anderem auch Darstellungen zur Geschichte des Schiffes, zur Kölner Hafengeschichte, zur hansestädtischen Ratsschifftradition sowie zur Geschichte und Bedeutung der Schifffahrt seit dem römischen Köln präsentiert werden. Auch Nutzungen für private Veranstaltungen, wie etwa Trauungen und anschließende Feierlichkeiten, sind in der Überlegung.  

Im Jahr 2015 hatte der Rat der Stadt Köln die Restaurierung der "MS Stadt Köln" beschlossen. Die Umsetzung des Sanierungsauftrags erfolgt durch den Verein. Seine Mitglieder haben sich seither ehrenamtlich in hohem Maße um die Durchführung der Restaurierung und das Einwerben von Fördergeldern verdient gemacht.  

Die erste Restaurierungsstufe, nämlich die Erneuerung des Unterwasserschiffs, wurde bereits erfolgreich durchgeführt. Der Stapellauf des Bootes erfolgte am 31 Oktober 2019. Im zweiten Restaurierungsschritt werden nun unter anderem die Erneuerung des Decks, die Reparaturen von Fenstern sowie der Heizungs- und Elektroanlage, der Einbau einer Feuerlöscheinrichtung und ein Anstrich erforderlich.        

Durch eingeworbene Fördermittel beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, beim Land Nordrhein-Westfalen, bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, der NRW-Stiftung sowie durch Eigenmittel des Vereins kann die Finanzierung des zweiten Bauabschnittes gesichert werden. Die abschließenden Arbeiten zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit sollen dann im Rahmen der dritten Sanierungsstufe erfolgen. 

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit