Stadt Köln legt Kostenschätzung vor
Mit einem geplanten Bürgerbegehren fordert die Initiative "Klimawende Köln" die Umstellung der Rheinenergie AG und ihrer Tochterunternehmen auf die Erzeugung von, den Handel mit und den Vertrieb von Strom aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030. Die der Stadt vorgelegte Fragestellung für ein geplantes Bürgerbegehren lautet:
"Soll die Stadt Köln im Rahmen ihrer Unternehmensbeteiligungen darauf hinwirken, dass die RheinEnergie AG und deren Tochterunternehmen spätestens ab 2030 nur Strom aus erneuerbaren Energien liefern, wobei sie diesen selbst in eigenen Anlagen produzieren, im Rahmen von Stromlieferverträgen aus veröffentlichten Anlagen erwerben oder im Rahmen von Mieterstrommodellen zur Verfügung stellen?"
Der Begriff "liefern" soll dabei laut Begründung des Bürgerbegehrens den Vertrieb und Handel von Strom umfassen. Die Stadt hat am gestrigen Montag, 31. August 2020, der Initiative "Klimawende Köln" die Schätzung der Kosten übermittelt, die mit der Durchführung der von der Initiative verlangten Maßnahmen verbunden wären. Nach der jetzt vorgelegten Kostenschätzung der Verwaltung werden die Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Köln ab dem Jahr 2030 zunächst zwischen 203,9 Millionen Euro und 246,8 Millionen Euro jährlich betragen. Darüber hinaus fallen in 2030 einmalig 84,4 Millionen Euro für die Abschreibung von Anlagen an.
Im Rahmen eines Bürgerbegehrens sind die Gemeinden verpflichtet, eine Kostenschätzung zu erstellen. Bei der Schätzung der Kosten des hier vorgelegten Bürgerbegehrens ist zu beachten, dass sich die finanziellen Auswirkungen zunächst in erster Linie bei der RheinEnergie AG – der städtischen "Enkeltochter" – bemerkbar machen, in der Folge bei der Stadtwerke Köln GmbH, und dann durch ausfallende Ausschüttungen sowie darüber hinaus gehende neu entstehende Zuschussbedarfe zum Ausgleich der Verluste ihre Wirkung im städtischen Haushalt entfalten. Die Konsequenzen eines solchen Entscheides wirken über Jahrzehnte in die Zukunft und machen planerische Annahmen und komplexe Prognosen zur Entwicklung des Energiemarktes erforderlich. Die Stadtverwaltung hat deshalb das renommierte Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie beauftragt, den Prozess der Kostenschätzung zu begleiten und insbesondere die Methodik und die ergebnisrelevanten Annahmen kritisch zu prüfen. Dem Gutachter Prof. Dr. Fischedick wurden dafür seitens der RheinEnergie alle Zahlen zur Verfügung gestellt.
Das Vorgehen bei der Erstellung der Kostenschätzung der Stadt wurde den Vertretern des Bündnisses zusammen mit dem Gutachter und Vertretern der RheinEnergie AG am 27. August 2020 vorgestellt und erläutert. Neben den unmittelbaren Kosten auf der Ebene des Unternehmens und deren Abbildung im Haushalt der Stadt sind dabei auch zwangsläufige Folgekosten wie geringere oder ausfallende Erträge (wie Gewerbesteuerminder- Erträge) zu berücksichtigen.
Bei der Kostenschätzung wurde eine zeitpunktbezogene Betrachtung gewählt, das heißt berechnet, mit welchen Kosten im Jahr 2030 im Vergleich zu einem Szenario ohne Bürgerbegehren zunächst zu rechnen wäre. Dabei hat sich unter anderem gezeigt, dass bezüglich derzeit vom Kraftwerk Rostock erwirtschafteten positiven Ergebnisbeiträgen in Höhe von 37,4 Millionen Euro nicht sicher prognostiziert werden kann, ob das Kraftwerk 2030 noch am Netz sein wird. Diesen Unsicherheiten wurde in der Kostenschätzung daher durch die Angabe einer Kostenbandbreite Rechnung getragen.
Der Finanzausschuss wird mit Mitteilung 2667/2020 zu seiner Sitzung am 7. September 2020 über die der Kostenschätzung zugrunde liegende Berechnung der RheinEnergie sowie das Gutachten des Wuppertal Instituts informiert.