Zahlungen erfolgen rückwirkend auch für Integrationskurse

Mehr als 900 freiberuflich Dozierende waren von der Corona-bedingten Unterbrechung des Lehrbetriebs an der Volkshochschule Köln betroffen. Die zwangsweise Schließung im Zeitraum 14. März bis 3. Mai 2020 bedeutete für sie zugleich den Ausfall ihrer Honorare.  

Die Stadt Köln hat mit Beginn der Unterbrechung des Lehrbetriebs den freiberuflichen Honorarlehrkräften der Volkshochschule auf freiwilliger Basis ein Ausfallhonorar gezahlt. Berücksichtigt wurden Verdienstausfälle bis zum Semesterende am 30. Juni 2020. Kinderlose Dozierende haben 60 Prozent, mit Kindern 67 Prozent des ausgefallenen Honorars erhalten. Ausgenommen von dieser Regelung waren zunächst Kurse, die von der Volkshochschule Köln im Auftrag Dritter ausgerichtet werden.  

Nach der Bewilligung von Zuschussleistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, werden nun auch die Dozierenden der Integrationskurse und die in der berufsbezogenen Deutschsprachförderung Tätigen ein Ausfallhonorar erhalten. Hier handelt es sich um Lehrkräfte, die im Auftrag des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge an der Volkshochschule unterrichten. Die Ausgleichzahlungen werden rückwirkend gezahlt.  

Bildungsdezernent Robert Voigtsberger begrüßt diese Entwicklung:

Als einzige Volkshochschule in Nordrhein-Westfalen konnte die VHS Köln sowohl für die im offenen Angebot als auch für die im Auftrag des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge eingesetzten Lehrenden eine finanzielle Kompensation erreichen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit