Planunterlagen können nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden

Braunsfeld und Ehrenfeld zählen zu den aufstrebenden Wirtschafts- und Sozialstandorten in Köln. Viele brachliegende Flächen des Gewerbegebiets werden derzeit nach und nach zu Gewerbegebieten mit angrenzender Wohnbebauung erschlossen. Wachstum und Kräftigung dieses Standortes führen zu einer erheblichen Verkehrszunahme.

Im Zuge dieser Entwicklung hat der Rat ein umfangreiches Planungskonzept beschlossen. Teil davon ist ein Verkehrskonzept, das zur Verbesserung der Verkehrssituation einen Anschluss der Stolberger Straße an die Militärringstraße vorsieht, um Durchgangsverkehre durch den überwiegend von Wohnbebauung geprägten Alten Militärring zu verringern. Dazu war auch geplant, die Militärringstraße über eine zusätzliche Rampe besser an die Aachener Straße anzubinden.

Aufgrund der Klassifizierung der Militärringstraße als Landesstraße (L34) muss nach Straßen- und Wegegesetz ein Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln durchgeführt werden, in dem über das "Ob" und "Wie" der Umsetzung der Maßnahme entschieden wird. Im Rahmen dessen gab es bislang keine Bedenken gegen die Anbindung der Stolberger Straße. Gegen eine neue Rampe an die Aachener Straße sind jedoch viele und umfangreiche Einwendungen eingegangen. Diese betrafen unter anderem die Bereiche Verkehrsführung, Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Grunderwerb, Wertverluste, Entschädigungen und Existenzgefährdungen. Es hat sich herausgestellt, dass dieses wesentliche Element der Planung sehr umstritten ist.

Aufgrund der schwerwiegenden privaten Einwendungen gegen die Planung der Rampe hat die Verwaltung eine erneute verkehrsgutachterliche Betrachtung beauftragt. Diese stellt im Ergebnis fest, dass auf die neue Rampe verzichtet werden kann, wenn auf dem parallelen Alten Militärring Verkehrsberuhigungsmaßnahmen umgesetzt werden. Die bestehende Rampe von der Militärringstraße auf die Aachener Straße am Stadionparkplatz P1 kann die zusätzlichen Verkehre aufnehmen, so dass die zusätzliche Rampe nicht als verkehrlich dringend notwendig zu erachten ist.

Die Verwaltung hat daher den Verzicht auf die in Frage stehende Rampe vorgeschlagen. Der Verkehrsausschuss hat hierzu den entsprechenden Beschluss unter Beteiligung der Bezirksvertretung Lindenthal und des Rahmenplanungsbeirates am 21. Januar 2020 gefasst. Die Planung und die Gutachten wurden mittlerweile entsprechend angepasst und bei der Bezirksregierung Köln zur Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens eingereicht.

Da es sich bei der Militärringstraße (L34) um eine anbaufreie Landstraße handelt, muss das Baurecht für die Änderungen über ein Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Im Rahmen des Verfahrens folgt nun die Offenlage der geänderten Pläne und damit die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Änderungen vorzubringen.

Die Planunterlagen liegen öffentlich aus von Dienstag, 1. September, bis Mittwoch, 30. September 2020.

Auslegungsort:

Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Stadthaus Deutz, Raum 08 B 04 (Magistrale, Riegel B, 8. Etage, Raum 04) Willy-Brandt-Platz 2 Köln-Deutz

  • Montag, Mittwoch und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag, 8 bis 18 Uhr
  • Freitag, 8 bis 12 Uhr

Unter Beachtung der aktuell gültigen Schutzauflagen der Coronaschutzverordnung NRW ist die Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:

Telefon: 0221 / 221-29490, E-Mail: andrea.gawlich@stadt-koeln.de

Telefon: 0221 / 221-27082, E-Mail: henning.roehrig@stadt-koeln.de

E-Mail an Frau Gawlich E-Mail an Herrn Röhrig Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit