Geschätzt 100.000 Fensteranlagen in den Schulen werden überprüft

Mit einer Zuschrift vom 3. August 2020 hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen die Schulträger landesweit über die Anforderungen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 informiert. In dem Faktenblatt wird unter anderem eine Aussage zur Belüftung von Räumen in Schulen getroffen. Diese besagt, "dass eine regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Unterrichtsräume" sicherzustellen ist und "Räume, in denen dies nicht möglich ist", für den Unterricht nicht zugelassen werden.

Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat daraufhin zusätzlich zu der ohnehin üblichen Jahresbegehung der Schulen unverzüglich eine gesonderte Überprüfung aller geschätzt 100.000 Fensteranlagen an den 266 Kölner Schulstandorten gestartet. Die Überprüfung dauert noch an. Nach einem aktuellen Zwischenstand sind an rund 50 Schulstandorten Fenster nicht zu öffnen. Dabei handelt es sich in der Regel nur um einzelne von mehreren Fenstern in einem Raum. Dies bedeutet, dass eine ausreichende Belüftung des Raums auch mit den anderen Fenstern noch sicherzustellen ist. Die erforderlichen Instandsetzungen von defekten Fenstern erfolgen immer schnellstmöglich und sind, sofern sie bekannt sind, bereits Teil ohnehin geplanter Fenstersanierungen und Instandsetzungsmaßnahmen.

Belichtung und Belüftung von Räumen in Schulen in Deutschland waren und sind auch schon vor Corona durch entsprechende gesetzliche Regelungen und Normen besonderen Vorgaben unterworfen. Ohne deren Einhaltung dürfen Räume für den Unterricht nicht freigegeben werden. Vorgegeben werden sie durch das Bauordnungsrecht des Landes NRW (BauO NRW), die Arbeitsstättenverordnung sowie verschiedene technische Richtlinien. Geregelt wird darin unter anderem die Menge der Luftzufuhr, um einen notwendigen Luftaustausch zu gewährleisten. Der zur Erreichung der erforderlichen Lufthygiene notwendige Frischluftbedarf wird durch Fensterlüftung erreicht.

Unabhängig von Corona werden deshalb alle baulichen Maßnahmen, die sich auf die Raumluft auswirken könnten, bereits in der Planungsphase mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln abgestimmt, insbesondere zu den Mengen der Frischluftzufuhr. Daher war das Lüftungsmanagement auch vor Corona immer schon ein Aspekt zur Sicherstellung guter und gesunder Lern- und Arbeitsbedingungen und ist durch den jeweiligen Lehrer oder die Lehrerin im Raum sicherzustellen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit