Rat stimmt Abschluss eines Mietvertrags und Fördervertrag zu

Die Weichen für den zukünftigen Betrieb des Filmhauses Köln in der Maybachstraße 111 sind gestellt. Der Rat der Stadt Köln hat im nicht-öffentlichen Teil seiner Sitzung am 18. Juni 2020 dem Abschluss eines Mietvertrags über zehn Jahre zwischen der Stadt Köln und der zukünftigen Betreibergesellschaft des Filmhauses zugestimmt.

In gleicher Sitzung beschloss der Rat der Stadt Köln die Ablösung der noch bestehenden Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen, um den zukünftigen Betrieb wie beschlossen zu ermöglichen. Dieser sieht nach der Insolvenz der Erstbetreiber und dem Heimfall der Immobilie in den Besitz der Stadt Köln eine Trennung in eine Direktverpachtung der Gastronomie durch die Stadt Köln und den Betrieb eines Hauses der Filmkunst an einen Generalmieter bei der Stadt Köln vor. Im Juli 2019 hatte der Rat der Stadt Köln bereits seine Zustimmung zur Auswahl der neuen filmkulturellen Betreiber als Ergebnis eines Dialogverfahrens gegeben.

Kulturdezernentin Susanne Laugwitz-Aulbach zeigt sich erfreut über die Entscheidung:

Mit diesen Beschlüssen wurden wichtige Voraussetzungen für die Gestaltung der Zukunft des Filmhauses Köln geschaffen. Die inhaltlichen Planungen können nun hin zu einem breit aufgestellten Zentrum der Filmkultur in Köln vorangetrieben werden. Das Filmhaus Köln soll der zentrale Erlebnis-, Vermittlungs- und Diskursort zum Thema Film in unserer Stadt werden.

Auf rund 1.400 Quadratmetern beherbergt das Filmhaus Köln einen Kinosaal mit knapp 100 Plätzen, ein großzügiges, auch für Filmkultur-Veranstaltungen nutzbares Foyer, drei Seminarräume, sowie zahlreiche Büros und Lagerräume für Initiativen und Filmschaffende in bester Lage. Der Locke Filmgeräteverleih wird als Vertragspartner der Stadt Köln wieder mit seinem Angebot in die Räumlichkeiten des Filmhauses zurückkehren.

Das Konzept der neuen Betreiber sieht die Gesamtleitung des Hauses durch eine neu entstehende Betreibergesellschaft vor, die gegenüber der Stadt Köln als Generalmieter fungiert und die Untervermietungen der verschiedensten Räumlichkeiten im Haus betreibt und betreut. Gleichzeitig wird die Gesellschaft ein umfangreiches Vermittlungs- und Teilhabeangebot für das Filmhaus entwickeln und ein Erscheinungsbild für das gesamte Haus entwerfen.

Gesellschafter der neu zu gründenden FK Filmhaus Köln GmbH sind neben der Mibeg Institute Gesellschaft für Weiterbildung mbH und der ACT HeadQuarter Media GmbH auch die Ankermieter im Hause, der Kinobetrieb (Filmhaus Kino Gesellschaft mbH i.G.) und der Anbieter der Aus- und Weiterbildung (Scope Institute gemeinnützige Gesellschaft für interdisziplinäre und kulturelle Bildung mbH).

Die Geschäftsführerin der FK Filmhaus Köln GmbH (in Gründung), Vera Schöpfer, kommentiert den Ratsbeschluss wie folgt:

Unsere Vision ist ein offenes und lebendiges Haus für die Filmkultur. Die Leute sollen denken:

Ach, heute Nachmittag habe ich noch nichts vor, also gehe ich ins Filmhaus und entdecke etwas. Wir wollen einen Ort schaffen für filmische Entdeckungen und den Austausch darüber.

Die Voraussetzungen für eine Umsetzung sind mit den Ratsbeschlüssen nun geschaffen worden. Zurzeit werden die letzten Maßnahmen der vom Rat der Stadt Köln beauftragten Sanierung des Hauses in der Maybachstraße 111 umgesetzt. Es ist geplant, dass das neue Filmhaus Köln in der ersten Jahreshälfte 2021 wieder eröffnet.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit