Oberbürgermeisterin Reker: "Wir sollten die Fehler der Vergangenheit korrigieren"

Die aktuelle Situation im Bereich des Gerling-Quartiers ist davon gekennzeichnet, dass die Eigentümergemeinschaft des Viertels zwar das Gehrecht für die Öffentlichkeit berücksichtigt, allerdings ein Verweilen auf der Platzfläche teilweise verhindern kann. Durch das Gerling-Quartier haben Passanten auf der ehemals öffentlichen Straße Gereonshof und der begleitenden Platzfläche nur die Möglichkeit, das Viertel zu begehen, dürfen aber nur eingeschränkt verweilen. Dazu wurde 2014 in dem für dieses Areal gültigen Bebauungsplan ein Gehrecht für die Allgemeinheit festgesetzt. Dieses Gehrecht ist durch eine Eintragung im Baulastenverzeichnis als separate Baulast für diesen Bereich öffentlich-rechtlich gesichert worden. Nach dem damaligen Verkauf der Straße „Gereonshof“ befinden sich damit sämtliche Grundstücke in diesem Bereich in privatem Eigentum.  

Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat heute die Fachverwaltung beauftragt, schnellstmöglich Kontakt mit der Eigentümergemeinschaft des Gerling-Quartiers aufzunehmen, mit dem Ziel, die jetzige Situation zu verändern.

Reker:

Hier ist in der Vergangenheit offensichtlich ein Fehler unterlaufen, den wir jetzt berichtigen sollten. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Kölnerinnen und Kölner das Viertel zwar durchqueren, sich aber beispielsweise an der Brunnenanlage nicht aufhalten können. Natürlich muss das private Eigentum der Anlage respektiert werden, aber wer sich dort angemessen benimmt und aufhält, dem sollte das nicht verwehrt werden. Solche zentralen Orte in unserer Stadt müssen für alle Kölnerinnen und Kölner zugänglich und nutzbar sein.

Die Gespräche werden für die Verwaltung von Liegenschaftsdezernentin Andrea Blome geführt.  

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit