Schutzstreifen auf der Eschenbruchstraße und Aufstellfläche an der Kreuzung

Auf der Eschenbruchstraße hat die Stadt Köln im Rahmen einer Deckensanierung einen Schutzstreifen von rund 250 Meter Länge markiert. Wo früher am rechten Fahrbahnrand stellenweise gehalten und geparkt werden konnte, befindet sich nun ein bis zu zwei Meter breiter Schutzstreifen, auf dem seit Inkrafttreten der Novelle der Straßenverkehrsordnung vom 28. April 2020 nicht mehr gehalten werden darf. Halten und Parken ist lediglich in den gekennzeichneten Bereichen am linken Fahrbahnrand möglich.

Im Kreuzungsbereich zur Bergisch Gladbacher Straße steht nun eine großzügige Aufstellfläche vor der Lichtsignalanlage zur Verfügung, die Radfahrenden ein sicheres Aufstellen im Blickfeld des Kfz-Verkehrs ermöglicht. Von dort aus können Radfahrende – im Gegensatz zum Kfz-Verkehr – in alle Richtungen abbiegen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit