Rat beauftragt Verwaltung mit Abschluss einer Vereinbarung mit der DB Netz AG
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung in seiner heutigen Sitzung, 14. Mai 2020, damit beauftragt, mit der DB Netz AG eine Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Erneuerung des Bahnbrückenbauwerkes über die Innere Kanalstraße (als "Idiotenbrücke" bekannte S-Bahnbrücke Höhe Einmündung Escher Straße) abzuschließen.
Die DB Netz AG wird die Eisenbahnüberführung, die im Jahr 1915 gebaut wurde, voraussichtlich ab 2024 erneuern. Bedingt durch die Stahlbogenkonstruktion ist die lichte Durchfahrtshöhe für den Individualverkehr derzeit nicht durchgehend regelkonform. In der Vergangenheit kam es an dieser Stelle zu Unfällen mit Lastkraftwagen, die trotz Warnhinweisen auf die Höhenbeschränkung mit dem Bauwerk kollidierten. Die neue Bahnüberführung wird nach Fertigstellung durchgehend eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Meter haben.
Der Abschluss einer Vereinbarung nach EKrG zwischen der Stadt Köln und der DB Netz AG sichert die Finanzierung für die Erneuerung der Brücke und ermöglicht die Beantragung von Fördermitteln nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus.
Zum Hintergrund
Durch die eingeschränkte Durchfahrtshöhe kann derzeit nicht jedes zugelassene Fahrzeug diese verkehrswichtige Straße befahren. Die Stadt Köln ist daher als Straßenbaulastträger dazu verpflichtet, die Herstellung einer regelkonformen Durchfahrtshöhe zur Beseitigung der Durchfahrtshöhenbegrenzung zu verlangen. Da auch auf Seiten der DB Netz AG zur Herstellung regelkonformer Randwege und Geländerabstände im Gleisbereich ein Verlangen vorliegt, das bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung zu berücksichtigen ist, handelt es sich um eine Maßnahme gemäß § 3 EKrG mit einer Kostenfolge gemäß § 12 EKrG. Demnach fallen die entstehenden Kosten beiden Beteiligten zur Last.
Die Gesamtkosten für die Erneuerung werden derzeit auf rund 4,5 Millionen Euro geschätzt. Die angesetzte Bauzeit beträgt 18 Monate. Annähernd die Hälfte der Bausumme muss zunächst seitens der Stadt Köln als Straßenbaulastträger vorfinanziert werden. Nach Berücksichtigung des sogenannten Erhaltungsvorteils der DB Netz AG für das neue Brückenbauwerk, sowie zu beantragender Fördermittel, verbleibt für die Stadt Köln nach derzeitigem Stand ein Eigenanteil von rund 83.000 Euro.
Weitere Brückenbauwerke auf der Inneren Kanalstraße
Die DB Netz AG plant in den nächsten Jahren die Erneuerung weiterer Eisenbahnüberführungen über die Innere Kanalstraße. Hierfür wird nach jetzigem Kenntnisstand der Abschluss weiterer entsprechender Vereinbarungen notwendig. Im Rahmen dieser Maßnahmen wird die Stadt Köln ebenfalls verlangen, dass sämtliche Durchfahrtshöhen regelkonform ausgebaut werden und die noch vorhandenen Höhenbeschränkungen für den Straßenverkehr auf der Inneren Kanalstraße beseitigt werden.