Stadt Köln geht von höherem Liquiditätsbedarf aus
Die Stadt Köln bereitet sich auf die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie vor und erhöht daher die Kreditermächtigung durch eine Anpassung der Haushaltssatzung, über die der Rat am 18.Juni 2020 entscheiden soll.
Die in der Haushaltssatzung der Stadt Köln verankerte sogenannte "Liquiditätsobergrenze" beträgt aktuell 1,8 Milliarden Euro. Die Stadt Köln verfügt über eine engmaschige Liquiditätsplanung, mit der die jederzeitige Zahlungsermächtigung sichergestellt wird. Diese Liquiditätsplanung wurde in der derzeitigen Krise nochmals mittels situationsspezifischer Szenarioberechnungen ergänzt, um jederzeit die notwendige Bereitstellung von Liquidität auch in einem "worst-case-Szenario" zu gewährleisten.
Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert:
Die Sicherstellung der jederzeitigen finanziellen Handlungsfähigkeit unserer Stadt genießt oberste Priorität
Mit Stand vom 30. April 2020 bewegt sich das aktuelle Volumen der Liquiditätskredite zwischen 1,141 und 1,224 Milliarden Euro.
Der Liquiditätsbedarf steigt jedoch weiter an, da rückläufige Steuerträge sowie die Stundung von Steuern, Gebühren, Mieten und Pachten zu geringeren Einzahlungen führen und gleichzeitig vorgezogene, beziehungsweise erhöhte Auszahlungen festzustellen sind bzw. weiter erwartet werden. Nach aktuellen Szenarioberechnungen kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass der aktuelle Höchstbetrag der haushaltsrechtlichen Ermächtigung im Zeitraum des Doppelhaushalts 2020/2021 ausgeschöpft werden wird.
Die Stadt Köln sieht daher die Notwendigkeit, diese Ermächtigung vorsorglich auf einen Betrag in Höhe von 2,8 Milliarden Euro anzuheben. Es wird ausdrücklich betont, dass es sich bei der Summe um eine vorsorgliche Ermächtigung und nicht bereits um eine tatsächliche Belastung handelt.