Tempo 30 und Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht für mehr Sicherheit

In einem Brief an NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst bittet Oberbürgermeisterin Henriette Reker den Minister, die Möglichkeit zu schaffen, die Radwegbenutzungspflicht innerorts grundsätzlich aufheben zu können, um die Verkehrsverhältnisse auf den Radwegen schnell entzerren zu können.

Um auf allen Fahrbahnen, die dann von Radfahrenden mitgenutzt werden können, sichere Verkehrsverhältnisse zu schaffen, müsste ebenfalls temporär die Höchstgeschwindigkeit innerhalb der geschlossenen Ortschaft grundsätzlich und ohne Anpassung der Beschilderung auf 30 Stundenkilometer begrenzt werden

schreibt die Oberbürgermeisterin dem Verkehrsminister.  

Die Oberbürgermeisterin begründet ihren Vorstoß damit, dass die Corona-Pandemie und die in der Coronaschutzverordnung NRW aufgestellten Abstands- und Hygieneregeln zu Fuß Gehende und Radfahrende vor besondere Herausforderungen stellen, weil nicht überall auf den Geh- und Radwegen genug Platz zur Verfügung steht.

Um einen substanziellen Beitrag zur Gesunderhaltung der Bevölkerung zu leisten, ist es für die Kölnerinnen und Kölner sehr wichtig, temporär bestehende Regelungen der Straßenverkehrsordnung anzupassen beziehungsweise Ausnahmen zuzulassen

schreibt Reker.  

Die Oberbürgermeisterin will unklare oder kritische Einzelsituationen vermeiden.

Deshalb sollten die Kommunen generell ermächtigt werden, Radfahrpiktogramme und Radfahrpiktogrammketten auf die Fahrbahnen auftragen zu dürfen

schreibt Reker an Wüst.

Daran sei die Stadt Köln aktuell aufgrund aktueller Erlasslage gehindert.  

Seit Beginn der Corona-Krise ist der Autoverkehr in Köln um 50 Prozent zurückgegangen, der Radverkehr hat um fünf Prozent zugenommen.

Wir müssen mehr für die Sicherheit der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden tun

sagt Reker.

Sollte Minister Wüst der Stadt Köln helfen können, würde ich die daraus resultierenden Maßnahmen nach der Corona-Pandemie dahingehend überprüfen, ob wir sie an der einen oder anderen Stelle beibehalten können, wenn sie sich grundsätzlich vorteilhaft für den Rad- und Fußverkehr und zumindest nicht ausschließlich zum Nachteil des Kfz-Verkehrs auswirken.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit