Stadt rechnet mit deutlichen Mindereinnahmen

Die Verwaltung hat dem Hauptausschuss jetzt eine erste Einschätzung über die vorläufigen finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise auf den städtischen Haushalt vorgelegt. Obwohl aktuell noch keine endgültige Finanzfolgenabschätzung möglich ist, will die Finanzverwaltung damit die Ratsgremien frühzeitig über aktuelle Entwicklungen und mögliche Auswirkungen informieren.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Corona-Krise starke Belastungen auf den städtischen Haushalt, sowohl auf der Seite der Erträge und Einzahlungen als auch bei  Aufwänden und Auszahlungen, mit sich bringen wird. Die Stadt Köln hat mit Blick auf ihre Hauptertragsquelle, die Gewerbesteuer, unterschiedliche Szenarien zur Liquiditätsplanung berechnet und geht derzeit in einem mittleren Szenario von einen Rückgang von rund 240 Millionen Euro (rund 17 Prozent) aus. Auch bei den übrigen Steuerarten wird mit Mindererträgen gerechnet. Sollten sich die Annahmen des Bundes aus dessen Nachtragshaushalt bestätigen, stünden hier weitere Mindereinnahmen in Höhe von rund 89 Millionen Euro für die Stadt Köln in Rede.  

Der Finanzbereich der Stadt Köln beobachtet mit seinem allgemeinen Berichtswesen sowie mit zusätzlichen Controlling-Instrumenten die dynamischen Entwicklungen engmaschig und ist in der Lage kurzfristig zu reagieren, um die jederzeitige finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen.

Darüber hinaus berichtet die Stadt über den neuen Haushaltserlass des Landes NRW vom 06.04.2020, 23:46 Uhr, der Erleichterungen der Haushaltsabwicklung für die Kommunen mit sich bringt.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker hierzu:

Das Land sendet damit zweifelsohne ein gutes Signal. Dabei dürfen wir aber nicht stehenbleiben. Neben haushaltsrechtlichen Hilfen müssen echte finanzielle Hilfen folgen. Hierbei muss dringend berücksichtigt werden, dass zum Beispiel die Metropole Köln in relevanten Maße die Versorgung von schwerstkranken Patientinnen und Patienten aus der Region und weit darüber hinaus auch aus den Europäischen Ländern wahrnimmt. Gleiches gilt für die kommunalen Unternehmen, die die grundlegende Infrastruktur einer Stadt sicherstellen. Auch für sie muss ein "Rettungsschirm" entwickelt werden.

Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert ergänzt:

Der angekündigte Verzicht auf einen Nachtragshaushalt ist richtig und wird sehr begrüßt. Das entlastet uns von zusätzlicher bürokratischer Arbeit, die sich niemand wünscht. Es ist auch richtig, dass die corona-bedingten finanziellen Lasten im städtischen Haushalt nun gebündelt dokumentiert werden sollen. Es sollte nun zügig auch deren Finanzierung durch Hilfen geklärt werden, damit die Stadt nicht über die nächsten 50 Jahren allein an den Folgen tragen muss.

Der Haushaltserlass des Landes sieht neben haushaltsrechtlichen Erleichterungen eine separate Ausweisung von corona-bedingten Belastungen im kommunalen Haushalt vor. Diese finanziellen Auswirkungen sollen ab 2025 über einen Zeitraum von 50 Jahren durch zukünftige städtische Haushalte erwirtschaftet werden, so der gerade den Kommunen übersandte Erlass des Landes.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit