Neue Organisationsform des Kölner Filmfestivals
Der Rat hat in seiner letzten Sitzung und vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht die Gründung der Film Festival Cologne GmbH in einer vorwiegend öffentlich getragenen Gesellschaft beschlossen. Das Gremium hat die Verwaltung beauftragt, nun alle notwendigen Voraussetzungen zur Gründung zu prüfen. Das Film Festival Cologne (ehemals "Cologne Conference") ist ein internationales Film- und Fernsehfestival, das jährlich in Köln stattfindet. Die Veranstaltung zählt zu den wichtigsten Publikumsfestivals in Deutschland und ist ebenso ein zentraler Branchentreff für den Film- und Medienstandort NRW.
Bisher wurde das Film Festival Cologne von der Cologne Conference GmbH unter Geschäftsführung von Dr. Martina Richter in privater Trägerschaft organisiert und durchgeführt. Finanziert wurde das Festival auch bislang weitgehend öffentlich (Stadt Köln, Land NRW, Film- und Medienstiftung NRW). Um die zukünftige Gestaltung eines konkurrenzfähigen und wachsenden internationalen Filmfestivals sicherzustellen, hatte die Verwaltung dem Rat die Gründung der Film Festival Cologne GmbH vorgeschlagen. Ziel der neuen Organisationsform ist die Sicherung des Festivals durch die Überführung in eine vorwiegend öffentlich getragene Gesellschaft durch das Land NRW als Mehrheitsgesellschafter (50,1 Prozent), die Stadt Köln (39,9 Prozent) und Dr. Martina Richter (10 Prozent).
Hiermit soll zugleich die Erfahrung der Organisatoren erhalten bleiben. Für die öffentliche Beteiligung an einer GmbH zur Durchführung eines Filmfestivals gibt es eine Reihe von Vorbildern. Die Berlinale etwa befindet sich in der Trägerschaft des Bundes. Mit der Gründung der Gesellschaft soll das Festival organisatorisch und finanziell gesichert werden.
Das Land NRW hatte den Zuschuss bereits von 200.000 Euro (2018) auf 400.000 Euro (2019) erhöht und für die Jahre ab 2020 eine weitere Erhöhung auf 500.000 Euro beschlossen. Seitens der Stadt Köln ist eine jährliche Förderung des Festivals von 240.000 Euro vorgesehen und im Haushaltsplan 2020/2021 veranschlagt.
Der Gesellschaftsvertrag liegt bereits vor. Die Gründung kann damit, vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Bezirksregierung Köln, vollzogen werden.