Rat beschließt Ausweitung des Förderprogramms für ganz Köln

Das seit Ende 2018 laufende Förderprogramm "GRÜN hoch 3 / DÄCHER / FASSADEN / HÖFE" des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes kann auf das gesamte Kölner Stadtgebiet ausgeweitet werden. Einen entsprechenden Beschluss fasst der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 26. März 2020. Bislang war das Programm für Begrünungsmaßnahmen nur auf besonders hitzebelastete Wohngebiete beschränkt.  

Das Programm fördert die Begrünung von Dach-, Fassaden- und Hofflächen bis zum Jahr 2023 mit einem Volumen von insgesamt drei Millionen Euro. Seit dem Start im Oktober 2018 konnten bereits rund 100 Begrünungsmaßnahmen gefördert werden. Mit der Neuregelung werden sich die Voraussetzungen für die Antragstellerinnen und Antragsteller deutlich verbessern.  

In den neuen Förderrichtlinien sind künftig auch Maßnahmen zur Begrünung von Vorgärten, zur Erhöhung der Biodiversität und zur Regenrückhaltung vorgesehen. Ein weiterer Punkt ist, dass nun auch Betriebe von mittlerer Größe berechtigt sind, Anträge zu stellen. Bisher war das Programm auf Anträge von Privaten sowie von kleineren Gewerbebetrieben und auf Vereine beschränkt.  

Mit der Ausweitung des Förderprogramms leistet die Stadt Köln einen weiteren Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, um die sommerliche Hitzebelastung zu verringern, die Staubbindung zu verbessern und die Verdünstungskühlung zu erhöhen. Durch Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen kann außerdem etwaigen Schäden vorgebeugt werden, die durch Starkregen in der Stadt entstehen können.  

Informationen zu GRÜN hoch 3 Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit