Grundstückskauf soll geordnete städtebauliche Entwicklung in Mülheim sichern

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des "Otto und Langen-Quartiers" in Köln-Mülheim sicherzustellen, hat der Rat der Stadt Köln einen wegweisenden Beschluss gefasst. In seiner Sitzung am 26. März 2020 beschloss er eine (nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs mögliche) Satzung, die der Stadt nun für dieses Areal ein besonderes Vorkaufsrecht einräumt. Das "Otto und Langen-Quartier" umfasst die ehemaligen Werksflächen der Deutz AG zwischen Auenweg, Deutz-Mülheimer Straße und dem Grünzug Charlier. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, mit den derzeitigen Grundstückseigentümern gemeinsam einvernehmliche Lösungen zu verhandeln.

In einem Werkstattverfahren, das im Jahr 2013 unter umfangreicher Beteiligung von Öffentlichkeit, Grundstückseigentümern und Politik stattgefunden hat, wurde ein städtebaulicher Rahmenplan für den Mülheimer Süden entwickelt. Vorgabe war unter anderem, die dort vorhandenen, ehemals industriell genutzten Flächen zu einem gemischt genutzten, lebendigen Stadtteil mit Wohnen und nichtstörendem Gewerbe zu entwickeln. Dabei ist der Erhalt des Großteils der markanten Industriegebäude beabsichtigt.  

Das rund 70 Hektar große Areal "Otto und Langen-Quartier" wurde durch zwei interdisziplinäre Planungsteams (Bolles + Wilson und ksg architekten) im Herbst 2013 vertieft untersucht. Die Ergebnisse sind als wichtiger Teil in das städtebauliche Gesamtkonzept für den Mülheimer Süden eingeflossen. Um die Umsetzung dieser Planungsziele für das "Otto und Langen-Quartier" zu sichern, ist es unabdingbar, dass die Stadt nun "Schlüsselgrundstücke" erwirbt und so eine ansonsten mögliche Veräußerung der Flächen an Dritte verhindert.  

Das Areal des "Otto und Langen-Quartiers" ist Teil des umfangreichen städtebaulichen Entwicklungsgebietes zwischen Deutzer Bahnhof und Bezirkszentrum Mülheim (Wiener Platz) einschließlich des Stadtteils Buchforst. Für diesen rund 530 Hektar großen Bereich hat der Rat in 2009 das "Rechtsrheinische Entwicklungskonzept Teilraum Nord" (REK-Nord) beschlossen. Dieses bildet die Grundlage für die Bebauungsplanung im REK-Nord. Hierzu gehören neben den Flächen des "Otto und Langen-Quartiers" unter anderem auch das Gelände der Koelnmesse und des Mülheimer Hafens sowie Wohngebäude.    

Grundsätzliches: Mit einer Satzung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann eine Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, Flächen oder Grundstücke ausweisen, für die sie ein besonderes Vorkaufsrecht beanspruchen möchte. Die städtebaulichen Maßnahmen müssen durch bereits eingeleitete oder schon abgeschlossene Planungsschritte begründet sein. Im Gegensatz zum allgemeinen Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB ermöglicht das besondere Vorkaufsrecht unabhängig davon, ob ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, unbebaute und bebaute Grundstücke zu erwerben.  

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit