LVR-Klinikgelände: Verdachtspunkt muss aufgegraben werden, Evakuierungen und Sperrung der Autobahn 3 am Sonntag, 26. Januar 2020, sind möglich

Am Sonntag, 26. Januar 2020, wird der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf am Vormittag eine Aufgrabung auf dem Gelände der Klinik des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) in Köln-Merheim durchführen. Bei der Luftbildauswertung für dieses Baugrundstück wurde festgestellt, dass sich dort ein Verdachtspunkt mit einem möglichen Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg befindet. Dieser Verdachtspunkt wurde bereits von einer Fachfirma sondiert. Im Ergebnis wurde eine metallische Auffälligkeit im Boden bestätigt. Ob es sich dabei um ein harmloses Metallteil oder eine Fliegerbombe handelt, kann erst bei einer Aufgrabung des Verdachtspunktes festgestellt werden.

Derartige Sondierungen finden in Köln häufig statt. Nur in rund 10 Prozent der Fälle wird bei der späteren Aufgrabung tatsächlich ein Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden.

Das Ordnungsamt der Stadt Köln und alle unmittelbar Beteiligten haben sich auch in diesem Fall auf jedes denkbare Ergebnis vorbereitet und werden im Anschluss an die Aufgrabung sofort alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Evakuierungsgebiet

Standortsuche

Wenn keine Bombe gefunden wird

Im günstigsten Fall wird ein harmloser Metallgegenstand freigelegt und entsorgt und alle Beteiligten können sich wieder ihren alltäglichen Aufgaben zuwenden.

Falls eine Bombe gefunden wird

Sollte tatsächlich eine Fliegerbombe mit funktionsfähigem Zünder gefunden werden, müsste der Gefahrenbereich vom Ordnungsamt sofort evakuiert werden, damit der Blindgänger anschließend vom Kampfmittelbeseitigungsdienst entschärft werden könnte.

Dafür hat der Kampfmittelbeseitigungsdienst zunächst einen Gefahrenradius von 300 Metern um die Aufgrabungsstelle festgelegt. Dieser orientiert sich an den Gegebenheiten des konkreten Einzelfalles: Messergebnis, Tieflage des verdächtigen Gegenstandes, Bodenbeschaffenheit, umgebende Bebauung. Aus dieser Vorgabe hat die Einsatzleitung des Ordnungsdienstes in Absprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst einen konkreten Evakuierungsbereich entwickelt. Dieser müsste für eine Entschärfung komplett geräumt werden. Damit würde sichergestellt, dass selbst im eher unwahrscheinlichen Fall einer kontrollierten Sprengung des Bombenblindgängers keine unbeteiligten Personen zu Schaden kommen.

Mögliche Evakuierungen

Im Evakuierungsbereich würden dann sowohl die gesamte LVR-Klinik Köln-Merheim als auch ein Teilbereich der RehaNova-Klinik auf dem Gelände der Kliniken der Stadt Köln liegen.

Die RehaNova würde den betroffenen Gebäudeteil räumen und rund 60 Patientinnen und Patienten hausintern in einen anderen Gebäudeteil sowie in das Krankenhaus Merheim verlegen. Transportkapazitäten und Personal stehen bereit.

Die LVR-Klinik müsste dagegen komplett evakuiert werden. Darauf ist die Klinik vorbereitet. Personal, Transportkapazitäten und Aufnahmeeinrichtungen für rund 460 Patientinnen und Patienten stehen zur Verfügung.

Die LVR-Klinik und die RehaNova sind im Fall einer Evakuierung bis zum Abschluss der Entschärfung für Besucherinnen und Besucher nicht zu erreichen.

Das Krankenhaus Merheim liegt nicht im möglichen Evakuierungsbereich. Es müsste nicht geräumt werden oder den Betrieb einschränken. Patientenbesuche sollten dennoch während einer möglichen Evakuierung auf dringende Fälle beschränkt werden. Der gesamte Campus des Krankenhauses Merheim würde für Fahrzeuge gesperrt, ebenso das Parkhaus. Es bestünden keine Parkmöglichkeiten auf dem Gelände, damit die reibungslose Evakuierung der LVR-Klinik sichergestellt werden kann. Die KVB-Buslinie auf dem Klinikgelände Merheim wäre ebenso betroffen. Die Verkehrsanbindungen wären dadurch erheblich beeinträchtigt. Der Zugang in das Krankenhaus Merheim wäre nur aus nördlicher Richtung und ausschließlich über einen Nebeneingang links neben der  Notaufnahme möglich. Unmittelbar nach einer möglichen Entschärfung wäre der normale Zugang voraussichtlich im Laufe des Nachmittags wieder frei. Mit Verkehrsbehinderungen wäre allerdings weiterhin zu rechnen.

Im Evakuierungsbereich müssten auch rund 600 Anwohnerinnen und Anwohner der Servatiusstraße in Köln-Ostheim ihre Wohnungen verlassen. Betroffen wäre der Abschnitt zwischen Uckermarkstraße, Ruppiner Straße und Steinrutschweg auf beiden Straßenseiten und in den Einmündungsbereichen.

Mögliche Auswirkungen auf den Verkehr/mögliche Sperrungen

Erhebliche Verkehrsstörungen werden im Falle einer Evakuierung auf der Autobahn 3 erwartet, da beide Fahrtrichtungen im Evakuierungsbereich liegen würden. Dort würde Straßen.NRW am Sonntag, 26. Januar 2020, ab etwa 11 Uhr die Vollsperrung beider Fahrtrichtungen zwischen dem Kreuz Köln-Ost und dem Dreieck Heumar einleiten. Dafür würden sukzessive einzelne Fahrspuren gesperrt, bis in jede Fahrtrichtung nur noch eine Spur offen ist. Auch diese verbleibenden Fahrspuren würden spätestens eine halbe Stunde vor der geplanten Entschärfung blockiert, um die Vollsperrung der Autobahn 3 komplett zu machen. Eine exakte Uhrzeit für die mögliche Freigabe zur Entschärfung kann derzeit nicht genannt werden. Sie würde nach aktuellem Stand nicht vor 13.30 Uhr erfolgen. Eine präzisere Prognose wäre erst mit fortschreitender Evakuierung möglich.

Die Aufhebung der Sperrungen auf der Autobahn 3 würde unmittelbar nach einer Entschärfung und wiederum sukzessive erfolgen. Die Verkehrssituation würde sich daher nach und nach entspannen. Bei winterlicher Witterung würde sich der Abbau verzögern, wenn der gesperrte Abschnitt zunächst von Schnee oder Eis befreit werden müsste.

Alle Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, sich auf diese Verkehrsstörungen und die daraus resultierenden Staus und Verzögerungen – auch auf Ausweichstrecken – einzustellen. Das gilt auch für den regionalen und überregionalen Verkehr.

Zur Sicherung der Transportwege würde es weitere Sperrungen und Beschränkungen rund um den Evakuierungsbereich geben, die aber erst dann wirksam werden, wenn es tatsächlich zu einer Evakuierung kommt.

Dazu würde die komplette Verkehrssperrung der Servatiusstraße zwischen Rösrather Straße und Olpener Straße gehören. Fußgängerinnen und Fußgänger könnten die Servatiusstraße außerhalb des Evakuierungsbereichs weiter benutzen.

Weitere Beschränkungen würden das Wohngebiet auf dem ehemaligen Madaus-Gelände betreffen. An-und Abfahrt wären nur noch über die Madausstraße möglich. Dort würde die Zufahrt an der Einmündung von der Olpener Straße nur noch für Anlieger erlaubt. Die Fahrbahnen von Arnikaweg, Auf dem Eichenbrett und Hibiskusweg  würden alle an der Ostmerheimer Straße gesperrt, eine Durchfahrt wäre nicht mehr möglich. Fußgänger könnten dort weiterhin passieren. Der Hibiskusweg würde durch die Entfernung von Pollern verkehrstechnisch an den Aloeweg angebunden.

Schließlich würde bei einem Fliegerbombenfund auch noch der Betrieb der KVB-Buslinien 157 und 158 beeinträchtigt. Weitere Informationen dazu geben die Kölner Verkehrsbetriebe.

Der Luftverkehr über dem Evakuierungsbereich müsste für die Dauer der Entschärfung bis zu einer Höhe von 1.000 Meter eingestellt werden. Die Deutsche Flugsicherung ist bereits informiert, vereinbart wurde eine Entschärfung nicht vor 13.30 Uhr. Die Anflugrouten und Abflugrouten für den Köln-Bonner Flughafen können entsprechend angepasst werden. Der Flughafen wurde vom Ordnungsamt bereits gebeten, wegen der möglichen Sperrung der Autobahn 3 Passagiere über die Airlines rechtzeitig auch auf mögliche Störungen im Straßenverkehr hinzuweisen.

Halteverbote (in jedem Fall)

Innerhalb des möglichen Evakuierungsbereichs und im Umfeld werden bereits jetzt temporäre Haltverbote für Sonntag, 26. Januar 2020, ausgeschildert. Diese gelten ab Mitternacht und für den ganzen Sonntag. Damit werden die Transportwege für die mögliche Evakuierung der LVR-Klinik freigehalten. Der Verkehrsdienst der Stadt Köln wird die Einhaltung der Haltverbote am Sonntag schon frühzeitig kontrollieren. Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt, sobald feststeht, dass eine Evakuierung erforderlich ist. Die Transportwege würden auch für die Rückfahrten benötigt und müssten auch nach einer möglichen Entschärfung frei bleiben.

All diese Beschränkungen könnten nach der Entschärfung schrittweise und entsprechend dem Fortschritt der Rückfahrten zur LVR-Klinik aufgehoben werden.

Anlaufstelle für Anwohnerinnen und Anwohner

Im Falle einer Evakuierung würde für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner eine barrierefreie Anlaufstelle in der Rettungswache der Johanniter-Unfall-Hilfe in Ostheim (Frankfurter Straße 666) eingerichtet. Sie stünde mit Beginn der Evakuierungsmaßnahmen zur Verfügung. Im Fall einer Evakuierung sollten Betroffene auf jeden Fall ihre Medikamente und einen Ausweis mitnehmen.

Auskünfte für Anwohnerinnen und Anwohner 

Anwohnerinnen und Anwohner können sich für weitere Auskünfte im Zusammenhang mit einer möglichen Evakuierung an das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes der Stadt Köln unter 0221 / 221-32000 wenden. Diese Rufnummer ist auch am Sonntag, 26. Januar 2020, ab 8.30 Uhr zu erreichen.

Aktuelle Meldungen Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit