Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot gilt weiterhin von 21 bis 6 Uhr
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. März 2026, eine Ordnungsbehördliche Verordnung für den Schutz der Anwohner*innen vor Lärm am Brüsseler Platz beschlossen. Diese Verordnung, die nun der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt wird, löst die aktuell gültige Allgemeinverfügung ab. Das Verwaltungsgericht Köln hatte darauf hingewiesen, dass das bestehende Alkoholkonsum- und -mitführverbot nicht dauerhaft durch eine Allgemeinverfügung erlassen werden darf. Deshalb war der Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung durch den Rat unbedingt erforderlich.
Für die Bürger*innen ändert sich dadurch nichts. Das Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot gilt – wie bereits in der aktuell gültigen Allgemeinverfügung festgeschrieben – nach wie vor täglich von 21 bis 6 Uhr. Diese Regelung soll den Gesundheitsschutz der Anwohner*innen und damit die Nachtruhe unmittelbar ab 22 Uhr gewährleisten. Es hat sich gezeigt, dass ein Verbot erst ab 22 Uhr nicht ausreichend ist, da sich die Zahl der Platzbesucher*innen bei einem Verbotsbeginn ab 22 Uhr erst gegen 23 Uhr spürbar verringert.
Unter SessionNet | Brüsseler Platz: Ordnungsbehördliche Verordnung über ein nächtliches Alkoholkonsumverbot und Alkoholmitführverbot kann die Vorlage im Ratsinformationssystem der Stadt Köln abgerufen werden. Weitere Informationen sind hier zu finden.
Ergänzend hat der Rat beschlossen, dass die Verordnung lediglich befristet bis zum 31. März 2028 gelten soll. Des Weiteren soll die Verwaltung unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses "Außengastronomie ist keine Partyzone" vom 27. Mai 2025 einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zur Fortführung, Anpassung oder Aufhebung der Regelungen erarbeiten und weiterhin in regelmäßigen Abständen Lärmmessungen vornehmen.