Kulturdezernentin: "Kölner Kultur überwindet Barrieren, Schritt in Richtung Inklusion."

Besucherinnen und Besucher mit Schwerbehinderung sollen künftig in allen städtischen Museen die Hälfte des regulären Eintrittsentgelts zahlen. Die Kulturverwaltung schlägt dem Rat der Stadt Köln vor, die Entgelt- und Benutzungsordnung zum 1. Januar 2020 entsprechend anzupassen. Begleitpersonen von Menschen, in deren Schwerbehindertenausweis der Buchstabe "B" vermerkt ist, sollen die städtischen Museen weiterhin kostenlos besuchen können.

Susanne Laugwitz-Aulbach, Beigeordnete für Kunst und Kultur, betont:

Wir konnten in den Kölner Museen in den letzten Jahren bereits zahlreiche Barrieren abbauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern. Durch die neuen Regelungen gehen die Museen einen weiteren, deutlichen Schritt in Richtung Inklusion. Kölner Kultur überwindet Barrieren.

Die Verwaltung hat zur Umsetzung eines Ratsbeschlusses zur Kölner Behindertenpolitik entschieden, bei allen städtischen Sportstätten sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen die bestehenden Benutzungsordnungen dahingehend zu ändern, dass Menschen mit einer Schwerbehinderung auf Nachweis einheitlich 50 Prozent Ermäßigung auf die Eintritte erhalten und berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B im Behindertenausweis) kostenlosen Eintritt erhalten.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit