Verwaltung legt politischen Gremien "Soziale Erhaltungssatzung" vor

Nach der Stegerwaldsiedlung in Köln-Mülheim könnte das Severinsviertel in der Kölner Südstadt das zweite Gebiet in Köln werden, für das eine „Soziale Erhaltungssatzung“ gilt. Die Verwaltung hat eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeitet, die nun zunächst am 19. September 2019 im Stadtentwicklungsausschuss auf der Tagesordnung steht. Beschließen muss eine solche Satzung der Rat der Stadt Köln. Dort soll das Thema in der Ratssitzung am 7. November 2019 beraten werden.  

Das Baugesetzbuch Nordrhein-Westfalen sieht im Paragrafen 172 vor, dass Gemeinden durch Satzungsbeschluss Gebiete benennen können, in denen zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung jeder Rückbau (Abriss) sowie jede Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der Genehmigung bedürfen. Dies gilt auch dann, wenn diese Änderungen nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eigentlich genehmigungsfrei wären. Hintergrund ist, dass in Gebieten, für die es eine Soziale Erhaltungssatzung gibt, Aufwertungsprozesse für das Viertel sozial verträglicher und behutsamer umgesetzt werden können.  

Bauliche Veränderungen, die über die Herstellung einer zeitgemäßen Ausstattung einer durchschnittlichen Wohnung hinausgehen, wie zum Beispiel Luxusmodernisierungen, können im Rahmen einer solchen Satzung unterbunden werden. Auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen fällt unter eine Genehmigungspflicht, um so den Mietwohnungsbestand möglichst zu erhalten. Damit soll die Wohnbevölkerung des entsprechenden Gebietes vor einer Verdrängung aus dem Viertel geschützt werden. Außerdem kann die Stadt mit Hilfe des per Satzung möglichen Vorkaufsrechts spekulativen Grundstücksverkäufen entgegenwirken. Soziale Erhaltungssatzungen sind ein Baustein des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen der Stadt Köln.  

Nach einer stadtweiten Untersuchung, welche Gebiete sich möglicherweise für solche Erhaltungssatzungen eignen, wurde das Severinsviertel im Jahr 2015 als solches identifiziert. 2016 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, für das Severinsviertel eine entsprechende Satzung vorzubereiten. Den Aufstellungsbeschluss hierfür hat der Stadtentwicklungsausschuss 2017 gefasst. Im vergangenen Jahr hat ein externes Büro dann in einer umfangreichen Haushaltsbefragung im Severinsviertel die Bewohnerinnen und Bewohner zu ihrer Lebens- und Wohnsituation befragt. Die ausführliche Auswertung der Erkenntnisse mit Beschreibung der Ist-Situation und einem Ausblick auf die weitere Entwicklung sowie die daraus zu ziehenden Schlüsse sind Inhalt der städtischen Beschlussvorlage und dessen Anlagen.

Karte Erhaltungssatzung Severinsviertel
PDF, 823 kb
Faq Erhaltungssatzung
PDF, 129 kb
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit