Organisatorische Änderung für Erschließung- und Straßenrechtsangelegenheiten

Der Rat hat in seiner gestrigen Sitzung am 18. Dezember 2018 eine organisatorische Änderung für das städtische Bauverwaltungsamt beschlossen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wechselt das Amt zum Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Noch ist es im Geschäftskreis des Dezernates für Stadtentwicklung, Planen und Bauen angesiedelt.

Zum 1. Januar 2017 wurde das neue Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur gegründet. Ihm gehören seitdem unter anderem das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau sowie das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung an. Bei einer näheren organisatorischen Betrachtung der vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung wahrgenommenen Aufgaben hat sich gezeigt, dass zu den Aufgaben des Bauverwaltungsamtes, insbesondere hinsichtlich der Erschließungs- und Straßenrechtsangelegenheiten, ein enger Sachzusammenhang besteht.

Von daher ist es organisatorisch sinnvoll und für die Aufgabenwahrnehmung von Vorteil, wenn das Bauverwaltungsamt an den Geschäftskreis des Dezernates für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur angebunden wird. Zumal das politische Fachgremium des Bauverwaltungsamtes schwerpunktmäßig ebenso der Verkehrsausschuss ist. Die Zuständigkeiten des Bauverwaltungsamtes bleiben unverändert.

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