Erhöhung der Abfallgebühren seit 2000 unter dem Verbraucherpreisindex

Nachdem die Abfallgebühren seit Privatisierung von Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Jahr 2000 zehnmal und die Straßenreinigungsgebühren siebenmal nicht erhöht wurden, müssen sich die Kölnerinnen und Kölner 2019 auf Gebührenerhöhungen einstellen. Zur Deckung der Kosten sollen die Abfallgebühren im Durchschnitt um 1,86 Prozent und die Straßenreinigungsgebühren im Durchschnitt um 3,46 Prozent erhöht werden. Das hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am heutigen Dienstag, 18. Dezember 2018, be-schlossen.

Für die Erhöhung der Abfallgebühren 2019 sind folgende Einflussgrößen ausschlaggebend:

Im Rahmen eines Neuvertrags mit der AWB GmbH erfolgte eine Neukalkulation der Entgelte. Die bis 2018 geltende Pauschalregelung wurde durch eine behälterbezogene und damit deutlich verursachergerechtere Kalkulation abgelöst. Ressourceneinsatz (Personal, Fahrzeuge, Behälter) und einzelne Leistungseinheiten (Behältergröße und -art) werden einander nach heute geltenden Maßstäben verursachergerecht zugeordnet. Gegenüber dem Jahr 2018, in dem noch die Verteilschlüssel aus dem Jahr 2001 Anwendung fanden, führt dies zwangsläufig zu einer neuen Kostenstruktur sowie in Folge zu einer veränderten Verteilung der Kosten auf die einzelnen Behälterkategorien. Das gleiche gilt für die Be-reiche der Biosammlung und der Papiersammlung. Der Verwertungspreis für die Biomüll- und Grünschnittentsorgung steigt in 2019 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 13,69 Euro pro Tonne beziehungsweise sechs Prozent.

Außerdem enthalten die Entgelte ab 2019 Leistungen, die bis zum Jahr 2018 separat ab-gerechnet wurden, so die Erweiterung und Verlängerung der Öffnungszeiten der Wertstoff Center. Zusätzliche Leistungen zur Erhöhung von Servicequalität und Stadtsauberkeit sind im Wesentlichen die Ausweitung von Leistungen zur Beseitigung von wildem Müll, ei-ne deutliche Erhöhung der Straßenpapierkörbe sowie der Papierkörbe in den Grünflächen.

Für die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren 2019 sind folgende Einflussgrößen ausschlaggebend:

Im Rahmen des neuen Vertrags mit der AWB GmbH erfolgte auch für die Straßenreinigung eine Neukalkulation der Entgelte mit verursachergerechter Zuordnung von Ressourceneinsatz und Leistungseinheiten. Ab dem Jahr 2019 werden die Wildkrautbeseitigung sowie die Reinigung von Sicherheitsstreifen und Schienenweggrundstücken in das Entgelt der AWB integriert.

Wesentliche Gründe der zu erwartenden Gebührenerhöhung für die Straßenreinigung 2019 liegen auch in den zusätzlichen Leistungen, die eine zunehmende Verschmutzung im öffentlichen Straßenraum erforderlich macht, beispielsweise in Form verstärkter Reinigungs- und Winterdienstleistungen auf städtischen Radwegen.

Während sich die Entsorgungskosten der AVG aufgrund einer Senkung des Verbrennungspreises um sechs Prozent kostensenkend auf die Gebührenentwicklung auswirken, ist die Berücksichtigung einer Unterdeckung aus dem Ergebnis aus Vorjahren für einen anteiligen Gebührenanstieg von 1,4 Prozent verantwortlich. Außerdem erhöhen sich die Logistik-Entgelte um 2,76 Prozent.

Die Kölner Abfall- und Straßenreinigungsgebühren haben sich in den vergangenen Jahren moderat entwickelt: Beobachtet man die Gebührenentwicklung seit Privatisierung der Abfallwirtschaft im Jahr 2000 bis heute, also über einen Zeitraum von 18 Jahren, so wurden

- die Straßenreinigungsgebühren nur zehnmal und
- die Abfallgebühren sogar nur siebenmal erhöht.

Die Verbraucherpreise sind seit Privatisierung von Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Jahr 2000 um durchschnittlich 1,52 Prozent pro Jahr gestiegen. Die Abfallgebühren sind im selben Zeitraum lediglich um durchschnittlich 1,47 Prozent und die Straßenreinigungsgebühren nur um durchschnittlich 1,6 Prozent pro Jahr gestiegen. Der Vergleich der Gebührenentwicklungen mit dem Verbraucherpreisindex zeigt also, dass die

- Abfallgebühren durchschnittlich um 0,05 Prozent weniger gestiegen sind und die
- Straßenreinigungsgebühren um nur 0,08 Prozent mehr gestiegen sind
als die Verbraucherpreise.

Bei den Straßenreinigungsgebühren wurde zudem der Leistungsumfang in den vergangenen Jahren deutlich erweitert, in dem die Reinigung von Mittelalleen sowie Straßenbegleitgrün und Wildkrautentfernung jetzt über Straßenreinigungsgebühren finanziert werden. Zudem werden neue Leistungen wie die Reinigung von Radwegen einschließlich Winterdienst und von Sicherheitsstreifen an Fahrbahnen aufgenommen.

Ein Großteil der Abfallgebühren (45,1 Prozent in 2019) finanziert abfallwirtschaftlich und umweltpolitisch gewollte Zusatzleistungen, die nicht die eigentliche Hausmüllentsorgung betreffen. Für viele dieser Leistungen fällt in anderen Kommunen eine separate Gebühr an.

Zu diesen Zusatzleistungen in Köln gehören unter anderem (siehe Anlage „Leistungen in der Hausmüllgebühr 2019“):

- die Bereitstellung einer gebührenbefreiten Bio-Tonne, die kostenlose Abgabemöglichkeit von Grünschnitt und das kostenlose Abholen von Weihnachtsbäumen
- die Bereitstellung von gebührenbefreiten blauen Papiertonnen sowie erweiterten Wertstofftonnen
- die Unterhaltung von zwei Müllumlade-Stationen, zwei Wertstoffcentern und drei Betriebshöfen
- die kostenlose Abgabemöglichkeit von umweltgefährdenden Abfällen (unter anderem bei Schadstoffmobilen)
- die kostenlose Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (zum Beispiel Abholen von Großgeräten, Abgabemöglichkeit von Kleingeräten bei den Schadstoffmobilen)
- die Beseitigung von wildem Müll im öffentlichen Straßenraum
- die kostenlose Abfuhr von Sperrmüll
- die Installierung und Entleerung der Straßenpapierkörbe
- das Anbringen von Hundekottütenspendern.


Zu den Abfallgebühren im Einzelnen

Nach den neuen Satzungen wären 2019 im Teilservice (Abfallbehälter selbst auf die Straße stellen) zu zahlen:

- für eine 60-Liter-Tonne 320,54 Euro (vorher 303,11 Euro)
- für eine 120-Liter-Tonne 472,01 Euro (vorher 480,77 Euro)
- für eine 240-Liter-Tonne 802,21 Euro (vorher 843,17 Euro)

Im Vollservice (Abfallbehälter werden aus dem Keller oder Hof geholt) würden 2019 folgende Gebühren anfallen:

- für eine 60-Liter-Tonne 376,22 Euro (vorher 348,11 Euro)
- für eine 120-Liter-Tonne 558,35 Euro (vorher 537,97 Euro)
- für eine 240-Liter-Tonne 959,14 Euro (vorher 902,05 Euro)
- für einen 500-Liter-Behälter 1.826,02 Euro (vorher 1.774,77 Euro)
- für einen 770-Liter-Behälter 2.268,29 Euro (vorher 2.236,88 Euro)
- für einen 1.100-Liter-Behälter 3.096,39 Euro (vorher 3.044,58 Euro).


Zu den Straßenreinigungsgebühren

Die vorgesehenen Änderungen je Frontmeter pro Jahr sollen 2019 betragen (in Klammern Beträge für 2018):

- Hauptstraßen 2,70 Euro (2,74 Euro)
- Hauptstraßen mit besonderem Reinigungsaufwand 8,67 Euro (8,49 Euro)
- Anliegerstraßen 4,38 Euro (4,46)
- Anliegerstraßen mit besonderem Reinigungsaufwand 10,46 Euro (10,07 Euro)
- Gehwege 6,47 Euro (6 Euro)
- Fußgängerzonen 8,69 Euro (8,18 Euro)

Beispielrechnungen zu den Erhöhungen der Gebühren 2019

Was bedeutet die Erhöhung der Abfallgebühren um durchschnittlich 1,86 Prozent konkret für eine vierköpfige Familie?

Ausgehend von dem Mindestbehältervolumen für Restmüll von 20 Liter pro Person und Woche, das heißt einer 80-Liter-Restmülltonne, zahlt eine vierköpfige Familie

- für den Teilservice (Tonne wird zur Leerung selbst an die Straße gestellt)
366,14 Euro in 2019 gegenüber 359,97 Euro in 2018 und

- für den Vollservice (Tonne wird aus dem Keller/Hof geholt)
431,21 Euro in 2019 gegenüber 409,03 Euro in 2018.

Die Mehrbelastungen für das Jahr 2019 betragen somit 6,17 Euro für den Teilservice und 22,18 Euro für den Vollservice.


Was bedeutet die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren um durchschnittlich 3,46 Prozent konkret für eine vierköpfige Familie?

Ausgehend von einem Grundstück mit 20 Frontmetern an einer Hauptstraße ohne beson-deren Reinigungsaufwand (Anzahl der Bewohner ist hier nicht relevant) betragen die Straßenreinigungsgebühren 54 Euro für 2019 gegenüber 54,80 Euro für 2018.
Es ergibt sich somit für diesen konkreten Fall eine Minderbelastung von 80 Cent für das Jahr 2019.


Wie summiert sich die Mehrbelastung in Euro pro Jahr für Abfallentsorgung und Straßenreinigung?

Ausgehend von den beiden vorgenannten Beispielen summieren sich die Gebühren für Straßenreinigung und Abfallentsorgung für eine vierköpfige Familie

- 2018 auf 414,77 Euro (Teilservice) und 463,83 Euro (Vollservice) und
- 2019 auf 420,14 Euro (Teilservice) und 485,21 Euro (Vollservice).

Die Mehrbelastung für Abfallentsorgung und Straßenreinigung beträgt somit insgesamt 5,37 Euro (Teilservice) beziehungsweise 21,38 Euro (Vollservice) pro Jahr.

Entwicklung Hausmüll- und Straßenreinigungsgebühren 2001 - 2019
PDF, 110 kb
Entwicklung in der Hausmüllgebühr 2019
PDF, 230 kb
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit