Der Rat der Stadt Köln hat am 17. Dezember 2017 den aktuell gültigen Lärmaktionsplan für Köln beschlossen, dessen Fortschreibung nun ansteht. Dazu führt das Umwelt- und Verbraucherschutzamt seit 1. Oktober eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Die Frist wurde aufgrund der hohen Beteiligung vom 21. Oktober bis zum 2. November 2018 verlängert.

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen auf Grundlage der Lärmkartierung verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Im Rahmen der Aktionsplanung erhält die Öffentlichkeit die Gelegenheit, an der Ausarbeitung der Pläne mitzuwirken. In Form eines Fragebogens können Kölnerinnen und Kölner an der aktuellen Fortschreibung zur Lärmaktionsplanung mitwirken. Im Fokus der Befragung stehen die Themen "Straßenverkehr" und "Ruhige Gebiete". Die Ergebnisse der Umfrage werden im Internet veröffentlicht. Sie stellen eine Grundlage für den weiteren Planungsprozess dar und werden in dem fortzuschreibenden Lärmaktionsplan berücksichtigt. Der Fragebogen ist im Internet abrufbar und kann ausgefüllt werden.

Bis zum 2. November 2018 liegt der Fragebogen auch in den Bürgerämtern aus und kann dort ausgefüllt und per Post an das Umweltamt geschickt werden.

Link zum Fragebogen Weitere Informationen Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit