Stadt schreibt befristete Stellen aus

Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament und dieses Mal das erste Mal ohne das Land Großbritannien. In der Bundesrepublik wird konkret am Sonntag, 26. Mai 2019, von 8 bis 18 Uhr gewählt. Das Kölner Wahlamt, das jetzt organisatorisch zum Amt Bürgerdienste gehört, hat schon die ersten Vorbereitungen getroffen und wird sich in den nächsten Monaten noch um zusätzliches Personal vergrößern. Der Rat genehmigte jetzt den Finanzbedarf von rund 2,5 Millionen Euro.

Die Vorbereitungen für die Wahl konzentrieren sich derzeit auf die Wahllokale und den Aufbau der Wahlorganisation. In den 245 Wahlgebäuden, zu etwa 85 Prozent barrierefrei, werden etwa 800 Urnen-Wahlbezirke eingerichtet. Ebenfalls sind schon die Planungen für das erneut benötigte große Briefwahlzentrum angelaufen, dass voraussichtlich wieder in Köln-Deutz, in einer Messehalle, installiert wird. Angesichts des seit längerem zu beobachtenden Trends zur erhöhten Nutzung der Briefwahl rechnet die Wahlorganisation diesmal mit einer weiteren Steigerung und erhöht daher die bisherige Anzahl von 245 Briefwahl-Stimmbezirken um 22 auf nunmehr 267.

Neben der klassischen Urnenwahl und der Briefwahl wird im Zeitrahmen von fünf  Wochen vor der Wahl bis zum Freitag, 24. Mai 2019, auch die Möglichkeit der Direktwahl eröffnet; wie gewohnt in den neun Kundenzentren der Bezirksrathäuser und im Dienstgebäude des Wahlamts. Eingerichtet werden auch wieder Sondertelefone / Hotline-Nummern, um Wahlberechtigte, Wahlinteressierte und Wahlhelfende ausführlich zu informieren und zu beraten.

Bei der Wahlvorbereitung sowie am Wahlwochenende ist die Stadt Köln wieder auf  Unterstützung "von außen" angewiesen: Neben externen Dienstleistern für zum Beispiel Druck / Scan / Zustell-Arbeiten, die ab jetzt bis zur Jahreswende per öffentlicher Ausschreibung gesucht werden, sind in Spitzenzeiten bis zu 300 städtische Arbeitskräfte in der Wahlorganisation und Querschnittsbereichen (Vor- / Nachbereitung, Hintergrund und Begleitung) sowie vor allem rund 6.600 ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelfende notwendig, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten. Darüber hinaus werden zur Verstärkung des Wahlamtes für die Bewältigung der Arbeiten rund um die Europawahl 2019 etwa 90 externe Unterstützungskräfte, befristet mit einer Beschäftigungsdauer von einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten, eingestellt. Die entsprechenden Stellenausschreibungen werden in Kürze veröffentlicht. Wer also im kommenden Jahr eine interessante Beschäftigung im Dienste der Demokratie sucht, kann sich online informieren und gerne bewerben.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens drei Monate vor der Wahl in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der EU leben und nicht in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Dabei ist zu beachten: jede Wählerin, jeder Wähler darf nur einmal wählen und muss sich daher entscheiden, ob die Stimme im jeweiligen Herkunftsland oder in Deutschland abgegeben wird. Wenn sich jemand für ein Mandat im Europäischen Parlament bewerben möchte, benötigt er eine Wählbarkeitsbescheinigung. Das ist eine Urkunde, mit der von der Wahlorganisation bestätigt wird, dass derjenige "wählbar" ist. In Köln erstellt das Wahlamt, angebunden beim Amt Bürgerdienste, diese Bestätigung. In Deutschland können sich bei einer Europawahl neben deutschen Bürgerinnen und Bürgern auch Personen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bewerben, wenn sie im Land wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Umgekehrt können deutsche Staatsangehörige in anderen Mitgliedstaaten kandidieren, wenn sie die dort geltenden Voraussetzungen erfüllen.

Gewählt werden von den Wahlberechtigten aller 27 EU-Mitgliedsländer insgesamt 705 Abgeordnete für das Europäische Parlament. Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg. Die Anzahl der Sitze pro Mitgliedstaat wird nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität verteilt. So hat Deutschland gemessen an seiner Einwohnerzahl 96 Sitze, so dass genau dafür 96 Abgeordnete der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 gewählt werden.

Hier einige ausgewählte Daten zur Europawahl:  

Europawahl 2019  

(Stand 25.September 2018) Wahlberechtigte: 740.788
davon weiblich: 386.336
davon männlich: 354.452  

Erstwähler: 12.298
(Wahlberechtigte die erstmalig zur Europawahl 2019 ihre Stimme abgeben können, das 18. Lebensjahr muss am Wahltag vollendet sein).

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit