Wiederbelebung der Porzer Innenstadt als städtebauliches Ziel

Mit der Insolvenz des Kaufhausnutzers Hertie GmbH im Jahr 2008 und dem nachfolgenden Leerstand des einstigen Magneten in der Porzer Innenstadt wurde deutlich, dass eine neue städtebauliche Konzeption zur Wiederbelebung des Bezirkszentrums notwendig ist. Das dem Bebauungsplan-Entwurf zugrunde liegende Konzept sieht bei einem Abriss der Hertie-Immobilie und einer Freistellung der Kirche St. Josef durch die Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses die Entwicklung von drei Baukörpern mit einer prägenden Satteldachform vor. Am 10. September 2015 hatte der Rat der Stadt Köln das Planungskonzept Variante B 1 mit einer städtebaulichen Neuordnung durch Einzelhandel und Wohnungen sowie Gemeinbedarfs-, kulturelle und Dienstleistungsnutzungen als Grundlage zur weiteren Entwicklung beschlossen.

Die Umsetzung der städtebaulichen Planung durch neues Baurecht erfolgt durch die Festsetzung von drei Baufenstern für die jeweiligen Bauvorhaben, die Sicherung einer neu zu widmenden öffentlichen Fußgängerzone inklusive dem zentral gelegenen neuen Friedrich-Ebert-Platz sowie mit den Baumaßnahmen verbundene technische und gestalterische Anforderungen. Die Freistellung der Kirche St. Josef erfolgt im Bebauungsplan-Entwurf 74393/04 durch eine den Bestand (Dechant-Scheben-Haus) überplanende Festsetzung als Fußgängerzone. Der Bebauungsplan dient der Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzung, die Innenstadt von Porz wiederzubeleben und die Funktion als Versorgungszentrum zu sichern und zu entwickeln.

Der Satzungsbeschluss ist nach Vorberatung in der Bezirksvertretung 7 am 11. September 2018, im Stadtentwicklungsausschuss am 20. September 2018 und am 27. September 2018 im Rat der Stadt Köln vorgesehen.

Mit Satzungsbeschluss werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die drei Baufelder geschaffen. Der Baubeginn für „Haus 1“ mit Tiefgarage ist für Herbst 2018 vorgesehen.

Beschlußvorlage mit weiteren Informationen Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit