Gesundheitsamt ruft auf, Impfschutz überprüfen zu lassen

Das Gesundheitsamt der Stadt Köln erhält weiterhin vermehrt Meldungen zu Masernfällen – insbesondere bei Erwachsenen, aber auch bei Kindern. Die Altersspanne reicht vom Säuglingsalter (sechs Monate) bis zum Seniorenalter (62 Jahre). Seit Anfang des Jahres 2018 bis zum heutigen Mittwoch, 27. Juni 2018, liegen dem Gesundheitsamt 130 bestätigte Meldungen vor. Im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres waren es neun. Die Meldungen sind auf das gesamte Stadtgebiet verteilt.  

Masernsituation in Europa und weltweit

Zurzeit wird nicht nur in Köln, sondern auch im übrigen Deutschland und in Europa ein gehäuftes Auftreten von Masern beobachtet. Länder mit besonders häufigen Masernfällen sind Bulgarien, Griechenland, Italien, Rumänien, Zypern, gefolgt von Frankreich, Irland und Tschechien. Masern treten aber auch in vielen anderen Ländern außerhalb Europas auf. Bürgerinnen und Bürger sollten sich vor einer Reise über die Situation ihres jeweiligen Reiselandes und mögliche Impfungen informieren.  

Masern: keine harmlose Kinderkrankheit, gerade für Erwachsene gefährlich

Masern sind eine ernstzunehmende Erkrankung, die durch Viren hervorgerufen wird. Dabei handelt es sich nicht um eine harmlose Kinderkrankheit. Masern können zu erheblichen Komplikationen und Spätfolgen führen. Masern beginnen in der Regel mit hohem Fieber, Husten und Schnupfen. Innerhalb einiger Tage bildet sich ein Ausschlag im Gesicht und hinter den Ohren, der sich über den ganzen Körper ausbreitet. Wenn sich die Beschwerden nach acht Tagen nicht lindern, steigt die Gefahr ernster Komplikationen wie Lungen- und Mittelohrentzündung oder Infektionen des Kehlkopfs und der Luftröhre. Als schlimmste Folgen einer Masernerkrankung können in seltenen Fällen eine Gehirnhaut- und Gehirnentzündung auftreten, die gegebenenfalls zum Tod führt.  

Masern sind hoch ansteckend

Ungeschützte Personen können sich sehr leicht anstecken, wenn eine infizierte Person in der Nähe ist. Schon fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlages sowie vier Tage, nachdem die Hautflecken sichtbar geworden sind, sind Masern ansteckend. Die Krankheitserreger werden über Tröpfchen, zum Beispiel beim Sprechen, Husten und Niesen, übertragen.  

Impfschutz jetzt überprüfen!

Eine zweifache Impfung bietet den besten Schutz gegen diese Viruserkrankung. Daher ist es wichtig, dass Eltern jetzt den Impfschutz ihrer Kinder und ihren eigenen Impfschutz von einer Ärztin oder einem Arzt überprüfen und bei Bedarf vervollständigen lassen. Masern-Schutzimpfungen werden als Kombinationsimpfungen, den sogenannten Masern-Mumps-Röteln-Impfungen, durchgeführt – heute oftmals in Kombination mit einem Impfstoff gegen die Windpocken. Grundsätzlich sind zwei Impfungen erforderlich, um vollständig geschützt zu sein. Aufgrund der ungewöhnlichen Häufigkeit von Masernfällen in Köln mit bisher 130 Erkrankten und der Tatsache, dass vor allem Erwachsene betroffen sind, rät das Gesundheitsamt Köln bei Erwachsenen, die bisher nicht an Masern erkrankt waren und nur einmal geimpft sind, eine zweite Impfung durchführen zu lassen. Erwachsene, die bisher keine Masernerkrankung durchgemacht haben und nicht geimpft sind oder nicht genau wissen, ob und wie oft sie geimpft sind, sollten sich durch zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen schützen – vor allem, wenn sie einen engen Kontakt zu noch nicht geimpften Säuglingen oder zu Menschen haben, deren Immunabwehr geschwächt ist. Das Gesundheitsamt empfiehlt die zwei Impfungen in dieser aktuellen Ausbruchsituation, um Impflücken soweit wie möglich zu schließen, den Einzelnen bestmöglich zu schützen und den aktuellen Masern-Ausbruch einzudämmen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) schreibt in der Einleitung zu ihren Impfempfehlungen, dass „[...] neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen auf der Basis der existierenden Impfstoff-Zulassungen weitere Impfindikationen möglich sind, [...] die aber für den Einzelnen, seiner individuellen (gesundheitlichen) Situation entsprechend, sinnvoll sein können. Der behandelnde Arzt muss in jedem Fall eine Aufklärung vor der geplanten Impfung durchführen. Zu diesem Gespräch gehört auch die Frage der Kosten, wenn eine Einzelfallentscheidung aufgrund der persönlichen Situation getroffen wird. Die Kosten einer individuellen Impfung und damit eines lebenslangen Schutzes dürften sich aber für die Betroffenen wie für die Krankenkassen im Vergleich zu einer durch die Impfung vermeidbaren Erkrankung rechnen.  

Was tun, wenn Masern auftreten?

Wenn die Erkrankung ausgebrochen ist, gibt es keine ursächliche Behandlung, sondern nur eine Symptomlinderung und die Behandlung von Begleiterkrankungen. Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Schulen und Kindertageseinrichtungen dürfen nicht besucht werden, solange eine Ansteckungsgefahr besteht. Jede Person, die einen auch nur kurzen Kontakt zu einer oder einem Masernerkrankten hatte, gilt als „Kontaktperson“. In einer Schule oder einer Kindertageseinrichtung gehören dazu alle Personen, die diese Einrichtung besuchen oder dort arbeiten. Bei einem Kontakt muss der Impfschutz kontrolliert werden. Ist dieser unvollständig, kann durch eine Impfung in den ersten drei Tagen nach dem Kontakt der Ausbruch der Krankheit verhindert werden.  

Kontaktpersonen, die weder Impfschutz noch diese "Nachimpfung" haben, müssen der Schule und der Kindertageseinrichtung für 14 Tage fernbleiben.

Nach Infektionsschutzgesetz besteht für Ärztinnen und Ärzte eine Meldepflicht bei Verdacht sowie bei Nachweis einer Masernerkrankung und bei Tod durch eine Masernerkrankung.  

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