Ehrenamtler lösen Konflikte im Vorfeld von Zivil- und Strafprozessen

Streit im Haus, eine Ohrfeige in der Kneipe, das Laub und Obst aus dem Nachbarsgarten, die unzulässig geöffnete Post – es gibt viele Streitigkeiten, bei denen Bürgerinnen und Bürger zur Durchsetzung des eigenen Rechts nicht zur Polizei oder zu einem Gericht gehen müssen. Oft bringt die Vermittlung durch eine Schiedsperson schon die Lösung in einem Konflikt.  

Das Rechts- und Versicherungsamt der Stadt Köln sucht zurzeit Schiedsfrauen oder Schiedsmänner für die Stadtteile Rodenkirchen, Hahnwald, Sürth, Weiß, Bayenthal, Marienburg, Raderberg, Raderthal, Zollstock, Klettenberg, Sülz, Lindenthal, Lövenich, Weiden, Widdersdorf, Junkersdorf, Braunsfeld, Müngersdorf, Bickendorf, Ossendorf, Vogelsang, Bocklemünd, Mengenich, Holweide und Dellbrück.  

Bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten mit geringem Streitwert (unter 750 Euro) und bei bestimmten Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn müssen Prozessparteien vor der eigentlichen Zivilgerichtsverhandlung einen Schiedsmann oder einen Schiedsfrau aufsuchen. Das schreibt das Gesetz vor. Die Schiedspersonen erarbeiten mit den Parteien einen Vergleich und tragen so mit einem wichtigen Beitrag zur Entlastung der Gerichte bei. Die Einschaltung ist in vielen weiteren bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zudem auch auf freiwilliger Basis möglich, das heißt, immer dann, wenn ein Bürger von einem anderen verlangt, etwas zu tun oder zu unterlassen.  

Auch in Strafrechtsfällen kann der Geschädigte die Hilfe einer Schiedsperson in Anspruch nehmen. Im Strafrecht sind sie nur für bestimmte Delikte zuständig: Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verleumdung und Verletzung des Briefgeheimnisses.  

Als Schiedsperson kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger bewerben, die oder der das 30. Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 70 Jahre und nicht vorbestraft ist. Die Wahl durch den Rat erfolgt für fünf Jahre. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau muss in ihrem Schiedsamtsbezirk wohnen. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt, die Stadt Köln ersetzt aber die Aufwendungen. Der Weg zum Schiedsamt hat für Prozessparteien den Vorteil niedriger Kosten (circa 35 Euro für einen Vergleich) und der kurzen Dauer des Verfahrens (etwa 14 Tage). Schiedspersonen arbeiten sehr erfolgreich, 60 bis 70 Prozent aller Fälle schließen sie mit einem Vergleich ab.

Weitere Auskünfte über die Tätigkeit von Schiedspersonen gibt es beim Rechts- und Versicherungsamt der Stadt Köln, Appellhofplatz 23-25, 50667 Köln, Telefon: 0221 / 221-26808.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Schiedsamt in Köln Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V.
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit