Stadt prüft Urteil des Verwaltungsgerichtes

Die Stadt Köln wird das vom Verwaltungsgericht Köln zum Brüsseler Platz erlassene Urteil umgehend prüfen. Für eine dezidierte Analyse ist allerdings die Urteilsbegründung notwendig, die in den nächsten Tagen erwartet wird. Die Verwaltung wird ihre Ergebnisse und Vorschläge zum weiteren Verfahren den politischen Gremien vorstellen. Zur Erinnerung: Die Stadt Köln hatte sich in den vergangenen Jahren mit verschiedenen ordnungsrechtlichen, vermittelnden und auch stadtgestalterischen Maßnahmen sich intensiv mit der nächtlichen Lärmbelastung im Bereich Breslauer Platz auseinandergesetzt.  

Seit dem Jahr 2008 setzen sich Stadtpolitik und Stadt Köln dafür ein, die negativen Auswirkungen der abendlichen Treffen auf dem Brüsseler Platz zu reduzieren. Im Jahr 2009 wurde im Auftrag der Politik z.B. ein externer Moderator eingesetzt mit dem Ziel einen Interessenausgleich zwischen den Betroffenen zu bewirken und so das Nebeneinander von urbanem Leben und Wohnen zu ermöglichen. Im Laufe des vierjährigen Moderationsverfahrens wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt und erprobt. Dazu zählen zum Beispiel die gemeinsamen Sitzungen des sogenannten "Runden Tisches", Gespräche mit den verschiedenen Interessengruppen, Befragungen der Anwohnerschaft, Abschalten der Beleuchtung, um eine Aufbruchstimmung bei den Besuchern zu erzeugen, Ruheappelle, durch Plakate und durch per Beamer präsentierte Charts, Angebot einer Alternativ-Fläche, Beauftragung, Durchführung und Auswertung von Lärmmessungen.  

Die Stadt Köln hat es übernommen, an allen Freitagen, Samstagen und Tagen, auf die ein gesetzlicher Feiertag in NRW folgt, in der Zeit von April bis Oktober eines jeden Jahres durch Einsatz von einer ausreichenden Zahl von Mitarbeitenden des Ordnungsamtes jeweils ab 22 Uhr darauf hinzuwirken, dass die Besucherinnen und Besucher des Brüsseler Platzes den Platz spätestens bis 24 Uhr tatsächlich verlassen haben. Außerdem geht sie gegen alle Personen ordnungsrechtlich vor, die sich auf dem Brüsseler Platz aufhalten und Lärm verursachen und damit gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), oder die Kölner Straßenordnung verstoßen. Stellt der Ordnungsdienst Ruhestörungen fest, die bestimmten Personen zugeordnet werden können, so wird ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Stadt Köln kontrolliert, dass auch die Außengastronomie auf dem Brüsseler Platz um 24 Uhr geschlossen ist und sich dort keine Personen mehr aufhalten. Die Stadt Köln prüft, inwieweit nicht erlaubte Außengastronomien tatsächlich betrieben werden. Die Stadt Köln prüft, ob und inwieweit durch bauplanungsrechtliche Maßnahmen am Brüsseler Platz sichergestellt werden kann, dass eine weitere Zunahme von Gastronomiebetrieben möglichst verhindert wird. Derzeit betreibt die Stadt Köln ein entsprechendes Bebauungsplan-Verfahren im Belgischen Viertel, bei dem die "Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung" im Februar 2018 stattgefunden hat.

Für das nächste Jahr ist mit einem Ratsbeschluss über den Bebauungsplan zu rechnen.

Weitere Informationen zum Bebauungsplan Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit