Gelder aus falscher Tempomessung für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Der Rat hat entschieden, für welche Zwecke die nicht in Anspruch genommenen Mittel aus dem Ausgleichsprogramm zur Erstattung gezahlter Beträge wegen Tempoüberschreitungen auf der Bundesautobahn 3 verwendet werden sollen. Das Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur hatte vorgeschlagen, die zur Verfügung stehende Summe von 10.360.000 Euro in städtische Projekte zur Verkehrssicherheit sowie für Verbesserungen für den Fahrradverkehr zu investieren. Diesem Vorschlag ist der Rat mit seinem Beschluss in der Sitzung am 3. Mai 2018 gefolgt.

Im Februar 2017 hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, ein freiwilliges Ausgleichsprogramm aufzulegen, um Verkehrsteilnehmern, deren Verwarn- und Bußgeldbescheide bestandskräftig geworden waren, auf Antrag einen finanziellen Ausgleich in Höhe der an die Stadt Köln gezahlten Verwarn- und Bußgelder auf schnellem und unbürokratischen Wege zu gewähren. Insgesamt wurden für die Ausgleichszahlungen rund 11,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bis zur Beendigung des Ausgleichsprogramms zum Stichtag 31. Dezember 2017 sind Mittel in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro abgeflossen, rund 10,4 Millionen Euro verblieben in der Stadtkasse.

Die Verwaltung sieht nun vor, die übrigen Gelder projektbezogen in den Jahren 2018 bis 2020 einzusetzen. So sollen mit rund zwei Millionen Euro aus den so genannten "Big-5-Maßnahmen" des Radverkehrskonzepts Innenstadt Radfahrstreifen in der Riehler Straße, der Christophstraße und der Magnusstraße angelegt werden. Mit weiteren 1,5 Millionen Euro will die Verwaltung bei den für Fußgänger und Radfahrer gefährlichen "freilaufenden Rechtsabbiegern" Abhilfe schaffen. Der größte Posten, rund 6,3 Millionen Euro, soll in den kommenden Jahren für besseren Straßen- und Radwegeunterhalt im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stehen.

Insgesamt sieht das Konzept acht Maßnahmengruppen vor. Neben investiven baulichen Maßnahmen spielt die Finanzierung von Verkehrssicherheitskampagnen im Radverkehr eine wichtige Rolle. Auch kleinere Projekte, wie die Aktion "1.000 Fahrradhelme für Kölner Kinder" und die Bezuschussung ehrenamtlicher Aktivitäten gehören dazu.

Die Finanzmittel sollen mit folgender Aufteilung und über drei Haushaltsjahre verteilt in die Projekte einfließen:

  • Haushaltsjahr 2018 - 4.160.000 Euro für die Projekte 1 bis 8.
  • Haushaltsjahr 2019 - 3.060.000 Euro für die Projekte 1 bis 4.
  • Haushaltsjahr 2020 - 3.140.000 Euro für die Projekte 1 bis 4.


Die acht Maßnahmengruppen im Einzelnen

  1. Freilaufende Rechtsabbieger: 1,5 Millionen Euro für Prüfung, Überplanung und gegebenenfalls Umbau sogenannter freilaufender Rechtsabbieger zur Minimierung des Unfallrisikos für Radfahrende.
  2. Radverkehrskonzept Innenstadt: Zwei Millionen Euro für die vorgezogene und beschleunigte Umsetzung von Teilprojekten der "Big-5-Maßnahmen" an der Riehler Straße, der Christophstraße und der Magnusstraße.
  3. Straßen- und Radwegeunterhalt: 6.285.000 Euro Ansatzerhöhung zur Verbesserung des Straßen- und Radwegezustands.
  4. Verkehrssicherheitskampagnen im Radverkehr: 500.000 Euro zur Konzepterarbeitung der "Fahrradstrategie Köln", die Entwicklung notwendiger Kommunikationsmedien und die Durchführung erster Kampagnen wie zum Beispiel "Abstand", "Rücksicht", "Schulterblick".
  5. Verkehrskadetten: Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro für das Projekt "Verkehrskadetten" der Kölner Verkehrswacht.
  6. Verkehrssicherheitsarbeit: Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro für die Verkehrssicherheitsarbeit mit Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften.
  7. 1.000 Fahrradhelme für Kölner Kinder: Zuschuss in Höhe von etwa 25.000 Euro.
  8. RadKomm 2018 und 2019: Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro für das Gemeinschaftsprojekt verschiedener Institutionen zur Stärkung des Radverkehrs.


Hintergrund

Auf der Bundesautobahn 3 in Fahrtrichtung Oberhausen wurde am 25. Februar 2016 in Höher des Heumarer Dreiecks eine Baustelle eingerichtet. Im Auftrag der Bezirksregierung Köln wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Stundenkilometern angeordnet und durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW entsprechend beschildert. Kurz hinter der Baustelle befindet sich ein stationäres städtisches Geschwindigkeitsmessgerät. Im Auftrag der Bezirksregierung Köln sollte diese Anlage das Tempolimit von 60 überwachen, um geschwindigkeitsbedingte Unfälle in der Baustelle sowie ein frühzeitiges Herausbeschleunigen aus der Baustelle zu vermeiden. Die Beschilderung für dieses Tempolimit von 60 Kilometern wurde für den Bereich zwischen Baustelle und stationärer Geschwindigkeitsmessanlage in Entscheidungen des Amtsgerichts Köln als nicht ausreichend angesehen. Die Bezirksregierung Köln räumte die nicht ausreichende Beschilderung ein, aufgrund des Zeitablaufs waren die Mehrzahl der Verwarn- und Bußgeldbescheide jedoch bereits bestandskräftig.

Um den Widerspruch zwischen der objektiv vorliegenden Unrechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsmessung einerseits und dem ebenfalls rechtsstaatlichen Gebot der Bestandskraft staatlichen Handelns aufzulösen, hatte sich die Verwaltung daher zur Auflegung eines Ausgleichsprogrammes entschieden. Das Verfahren wurde durch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme durch ein Online-Formular und großzügig bemessener Antragsfristen so bürgerfreundlich wie möglich gestaltet.

Die Beschlussvorlage ist abrufbar im Ratsinformationssystem Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit