Stadt sucht noch rund 700 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Der sich bereits bei vorhergehenden Wahlen abzeichnende Trend zur Briefwahl hält auch für die  Bundestagswahl am 24. September 2017 an. Bis zum gestrigen Donnerstagabend, 31. August 2017, haben 134.658 Kölnerinnen und Kölner um Zusendung ihrer Briefwahlunterlagen gebeten. Auch wenn aufgrund veränderter Fristen ein direkter Vergleich mit früheren Wahlen nicht möglich ist, spricht dies für eine mögliche Rekord-Briefwahlbeteiligung bei einer Wahl in Köln.

Die Direktwahl in den Kundenzentren und im Wahlamt wird bisher ebenfalls gut nachgefragt. Bei der Direktwahl besteht die Möglichkeit, bis zum 22. September 2017 in dem für die Wohnanschrift zuständigen Bürgeramt seine Stimme abzugeben. Eine Stimmabgabe für alle Wahlbezirke ist beim Wahlamt am Ottmar-Pohl-Platz 1 in Köln-Kalk möglich. Bei der Landtagswahl im Mai dieses Jahres hat sich gezeigt, dass das Interesse in den letzten Tagen vor dem Wahltag sehr hoch war und zum Teil zu längeren Wartezeiten geführt hat. Darum empfiehlt das Wahlamt, diese Möglichkeit bereits jetzt zu nutzen.

Vom 4. bis 8. September 2017 kann im Wahlamt das Wählerverzeichnis eingesehen werden. Es liegt während der Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr in Raum W0 F09 bereit. Das Dienstgebäude ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist mit einem Datensichtgerät möglich.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, muss derjenige Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 4. bis 8. September 2017, spätestens jedoch am Freitag, 8. September 2017, 12 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Einspruch einlegen.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 3. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, das Wahlrecht nicht ausüben zu können. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im jeweiligen Wahlkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Bei allen Fragen rund um die Bundestagswahl steht auch das Info-Telefon des städtischen Wahlamtes unter 0221 / 221-21212 bereit

Nach wie vor sucht die Stadt noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die am 24. September 2017 in einem Wahlvorstand mitwirken möchten. Etwa 700 Freiwillige werden noch benötigt. Weitere Informationen hierzu sind im städtischen Internetauftritt zu finden, ebenso ein Online-Anmeldeformular. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail oder telefonisch unter der Info-Telefonnummer 0221 / 221-21950 möglich.

E-Mail zur Kontaktaufnahme Informationen für Wahlhelfer Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit