Rat beschließt Bebauungsplan für Häuschensweg in Bickendorf
Der Rat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 11. Juli 2017, den Bebauungsplan Häuschensweg in Köln-Bickendorf beschlossen, den das Stadtplanungsamt in Zusammenarbeit mit der GAG Immobilien AG erarbeitet hat. Im Schatten der traditionsreichen Rosenhofsiedlung entstehen auf einem lange gewerblich genutzten Grundstück rund 171 neue Wohnungen, davon 35 Prozent öffentlich gefördert. Eine viergruppige Kindertagesstätte und öffentlich zugängliche Spielflächen ergänzen die Wohnhäuser. Der Entwurf des Büros Lorenzen Architekten stellt die Grundlage des Bebauungsplanes dar.
Das Gelände liegt innerhalb der Bebauung zwischen Häuschensweg und Subbelrather Straße/ Grüner Brunnenweg, angrenzend an die denkmalgeschützte Rosenhofsiedlung. Es befindet sich im Eigentum der GAG Immobilien AG. Die Neubauten gruppieren sich um einen zentralen Platz, der als Quartiersmitte einen multifunktionalen und für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum darstellt. Von dieser Quartiersmitte gehen Wege für Fußgänger und Radfahrer zwischen dem Häuschensweg und dem Grünen Brunnenweg ab.
Eine weitere platzähnliche Fläche ist direkt am Häuschensweg vorgesehen, mit der das neue Quartier an die vorhandene Bestandsbebauung angebunden wird. An diesem kleineren Platz liegen die Kindertagesstätte und das sogenannte Herzhäuschen, welches aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung wieder errichtet wird und in dem künftig gewohnt werden kann.