Verwaltung schlägt vor, Planungen für Umzug nach Marsdorf fortzusetzen
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Verlagerung des Kölner Großmarktes erarbeitet, die am Dienstag, 11. Juli 2017, dem Rat der Stadt Köln zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Danach sollen die Planungen zur Verlagerung des Großmarktes von Köln-Raderberg nach Köln-Marsdorf fortgesetzt und bis zum Jahr 2020 das erforderliche Planungs- und Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums in Marsdorf geschaffen werden.
Die Beschlussalternative sieht vor, den Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg im Jahr 2023 einzustellen und die Planungen eines Großmarktes nicht weiter zu verfolgen.
Die Voraussetzungen für eine regionale Ansiedlung in den Städten Brühl und Hürth wurden sorgfältig durch die Verwaltung geprüft. Diese Standorte kommen für eine Ansiedlung nicht in Frage. Das Areal in Hürth scheidet insbesondere wegen seiner unmittelbaren Nähe zu einem Störfallbetrieb aus. Am Standort Brühl ist die Ortsumgehung Meschenich für den Betrieb eines Frischezentrums zwingend erforderlich. Die Zeitschiene für die Realisierung der Ortsumgehung ist allerdings nicht in Einklang zu bringen mit der zeitlichen Planung zur Entwicklung der Parkstadt Süd, die oberste Priorität hat.