Verhandlungen mit ver.di sichern vier Termine

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 3. Mai 2017 der Klage von ver.di stattgegeben gegen die Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Jahr 2017. Parallel zu dem Gerichtsverfahren hat die Verwaltung mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di weitere Gespräche geführt. In diesen Gesprächen konnte Einvernehmen zu den Terminen und damit auch zu den vier verkaufsoffenen Sonntagen in den Quartieren Deutz, Neustadt/Süd, Nippes und Rath/Heumar erzielt werden. Aufgrund der Eilbedürftigkeit (Rath/Heumar am 28. Mai 2017) soll die Rechtsverordnung über die im Konsens mit ver.di festgelegten Veranstaltungen in der nächsten Woche im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen werden.  

Damit können folgende verkaufsoffenen Sonntage in Köln stattfinden:  

Im Stadtteil Neustadt Süd ("Der längste Desch") dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, 11. Juni 2017, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein, im Stadtteil Deutz (Deutzer Freiheit) am Sonntag, 6. August  2017, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr.  

Im Stadtteil Nippes (Neusser Straße) können die Verkaufsstellen am Sonntag, 11. Juni  2017 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr öffnen, im Stadtteil Rath/Heumar (Musikfest) am Sonntag, 28. Mai 2017, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit