Die Grabstätte ohne Pflegeverpflichtung - einfach und einheitlich

Diese Grabart steht für Sarg- und Urnenbestattungen zur Verfügung und entbindet die Hinterbliebenen vor allem von der Verpflichtung, die Grabpflege sicherzustellen.

Die Friedhofsverwaltung legt das Gräberfeld hier als Rasenfläche an. Jede Grabstätte besteht aus einer bodenbündig verlegten Basisplatte, auf der anschließend ein liegender Grabstein mit bestimmten Maßvorgaben befestigt oder auch Grabschmuck abgelegt werden kann. Die Pflege der Rasenfläche rund um die Basisplatten stellt die Friedhofsverwaltung sicher. Bei der Gestaltung dieser Grabstätten gibt es daher erhebliche Einschränkungen.

Es sind aber noch weitere Unterschiede zur Wahlgrabstätte zu beachten:


Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte ohne Pflegeverpflichtung können Sie nicht zu Lebzeiten und nur für eine Beisetzung erwerben. Die Gräber sind ausschließlich über Rasenflächen ohne befestigte Wege zugänglich. Die Friedhofsverwaltung vergibt sie der Reihe nach, so dass die Hinterbliebenen keinen Einfluss auf die Lage der Grabstätte auf dem Friedhof oder auch innerhalb des Gräberfeldes haben. Eine Familienzusammenführung ist bei der Grabstätte ohne Pflegeverpflichtung nicht möglich, weil diese jeweils nur für eine Beisetzung zur Verfügung steht.

Bei der Verlegung des Grabsteins gelten strenge Gestaltungsvorschriften. Nach den satzungsrechtlichen Vorgaben darf auf der Basisplatte der Grabstätte ohne Pflegeverpflichtung ausschließlich ein liegender Grabstein mit den Maximalmaßen von 35 mal 35 Zentimeter und einer Stärke von mindestens zehn Zentimetern befestigt werden. Vasen, Lampen und sonstige Utensilien dürfen Sie auf der Ablagefläche vor dem Grabstein lediglich abstellen, jedoch nicht fest montieren. Außerhalb der Basisplatte ist die Aufstellung von Grablichtern und weiterem Grabschmuck nicht möglich.

Weil die Friedhofsverwaltung bei diesen Gräbern langjährige Pflegeverpflichtungen eingeht, muss sie auf die Einhaltung der Gestaltungsvorgaben größten Wert legen. Nur so kann sie zusätzliche Kostenbelastungen bei der Grabpflege ausschließen.

Bei den Urnengrabstätten ohne Pflegeverpflichtung erstreckt sich das Nutzungsrecht auf 20 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Nutzungsdauer räumt die Friedhofsverwaltung die Grabaufbauten ab und stellt die Gräberfelder für neue Beisetzungen wieder zur Verfügung.

Särge werden bei Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung in Grabkammern bestattet. Dabei handelt es sich um Betonkammern unter der Rasenfläche. Das Nutzungsrecht für die Grabkammern beträgt zwölf Jahre und kann um ein bis zwölf Jahre verlängert werden. Nach dem Ablauf des Nutzungsrechts erfolgt die Entfernung der Grabaufbauten und die Friedhofsverwaltung vergibt die Grabkammern für neue Beisetzungen.

Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung - zurzeit auf folgenden Friedhöfen

Brück, Lehmbacher Weg
Chorweiler
Deutz
Dünnwald
Kalk
Leidenhausen
Melaten
Mülheim
Nordfriedhof
Ostfriedhof
Schönrather Hof
Südfriedhof
Sürth
Westfriedhof
Worringen

Weitere Informationen

Für weitere Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung:

Telefon: 

Dünnwald, Schönrather Hof, West 0221 / 221-23511

Nord, Chorweiler, Worringen 0221 / 221-24060

Süd, Sürth 0221 / 221-24441

Melaten 0221/221-24442

Deutz, Leidenhausen 0221 / 221-30161

Lehmbacher Weg, Kalk, Mülheim, Ost 0221 / 221-34080

 
Telefax: 0221 / 221-24412