Eine Orientierungshilfe für Eltern

Wie hoch sollte das Taschengeld sein? Wann sollte damit begonnen werden? Bei diesen Fragen gehen die Meinungen oft weit auseinander. Wir geben Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit diesem manchmal kniffligen Thema.

Den Umgang mit Geld lernen

Ihr Kind muss seine eigenen Erfahrungen mit Geld machen. Es ernst zu nehmen heißt, Sie müssen es diese Erfahrungen machen lassen und es dabei begleiten.

Zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Kinder unter 6 Jahren können noch nicht sparen. Vielleicht hat Ihr Kind in diesem Alter auch noch keinen Wunsch nach Taschengeld geäußert, aber vermutlich wird sein Interesse daran bald durch andere geweckt. Erst allmählich lernen Kinder zu unterscheiden, was ihnen wichtig und was weniger wichtig ist. Damit können sie auch die Entscheidung treffen, wofür es sich lohnt, das Taschengeld zusammenzuhalten. Eine klare Wunschvorstellung hilft, das Sparen zu lernen.

Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind vernünftige Maßstäbe für das Geldausgeben lernt, dann lassen Sie es an Ihren Bemühungen teilhaben, das Geld einzuteilen. Eine Möglichkeit dazu haben Sie in der Alltagssituation des Einkaufs: Was kosten Gummibärchen, was die Wurst? Das Geld nicht nur ein Mittel zur Erfüllung von Wünschen, sondern in erster Linie für den Lebensunterhalt ist, müssen Kinder ebenso erfahren. Was kostet die Miete für die Wohnung? Was muss man für ein neues Auto oder ein neues Paar Schuhe bezahlen?

Wenn Sie sehr knapp kalkulieren müssen, weil Sie zum Beispiel arbeitslos sind oder einen Kredit abbezahlen, dann erklären Sie das Ihrem Kind. Es soll nicht den Eindruck bekommen, Geldmangel sei etwas, wofür man sich schämen muss.

Wofür sollte Taschengeld ausgegeben werden?

Wenn Sie sich im Bekanntenkreis umhören oder Kinder an einem Kiosk beobachten, drängt sich schnell der Eindruck auf, dass das Taschengeld vor allem dazu dient, die Herstellungsfirmen von Süßigkeiten oder Fast Food zu unterstützen.

Taschengeld, das sagt schon der Name, sollte Geld für die Tasche sein. Ihr Kind sollte also selbst bestimmen dürfen, was es dafür kauft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf Dauer kommentarlos hinnehmen müssen, wenn Ihr Kind ausschließlich Süßigkeiten kauft oder Spielzeug, das schnell kaputt geht oder nach zwei Tagen in der Versenkung verschwindet. Dann ist der Zeitpunkt günstig, in einem Gespräch auf bessere Möglichkeiten hinzuweisen. Aber halten Sie keine Moralpredigt.

Ihr Kind darf Geld auch für Dinge ausgeben, die Ihnen gegen den Strich gehen. Sie sollten es zwar beraten, aber keine Vorschriften machen. Wenn Ihnen die Summen weh tun, die es "verplempert", wenn seine Neigung, alles in Süßigkeiten anzulegen, seine Ernährung und die Gesundheit seiner Zähne ernsthaft in Gefahr sind, dann bekommt es vielleicht zu viel Taschengeld. Also lieber knapp halten.

Geld allein macht nicht glücklich!

Ein Zauberkasten ist sicher eine tolle Sache. Aber richtigen Spaß macht er doch erst, wenn man die Tricks mit Papa oder Mama zusammen ausprobieren kann. Der Kauf noch so vieler Dinge kann das gemeinsame Erlebnis und die Erfahrung, etwas selber machen zu können, nicht ersetzen. Ihr Kind sollte das wissen.

Die Höhe des Taschengeldes und sein Beginn

Es gibt keine Norm dafür, wieviel Taschengeld Ihr Kind bekommen soll, aber es gibt Orientierungswerte. Etwa mit der Einschulung gewinnt Geld für Ihr Kind eine Bedeutung, weil es dann im Alltag damit umzugehen beginnt.

In welchem Alter sollte Ihr Kind Taschengeld erhalten?

Vielleicht hat Ihr 6-jähriges Kind bisher von sich aus noch keinen Bedarf an Taschengeld geäußert. Aber vermutlich wird das Interesse daran bald durch andere geweckt. Im zweiten Schuljahr ist das Rechnen mit Geld Bestandteil des Mathematikunterrichts. Aber auch schon vor dem Schulanfang begreifen Kinder, dass man für Münzen und Scheine unterschiedlich wertvolle Dinge kaufen kann.

Dass zehn 10-Centstücke genauso viel wert sein sollen wie eine einzelne Euromünze, ist für I-Dötzchen schwer zu verstehen. Aber sie wissen genau, dass eine Hörspielkassette 5 Euro kostet. Eine vorsichtige Dosierung am Anfang hilft Ihrem Kind, mit dem Geld umgehen zu lernen. 50 Cent pro Woche und dann langsam pro Lebensjahr oder Klasse steigend ist für Grundschulkinder völlig ausreichend, die ja auch sonst noch hier und da etwas zugesteckt bekommen.

Wieviel ist sinnvoll?

"Die anderen kriegen aber mehr!" Ein bisschen werden Sie sich schon an den Summen orientieren, die die anderen Kinder bekommen. Aber jede Unvernunft müssen Sie nicht mitmachen. Die Orientierungswerte für die richtige Höhe des Taschengeldes richten sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Familie. Sie ändern sich je nach Lage, Art und Größe des Wohnortes. Und sie orientieren sich an der Höhe des Taschengeldes der Kinder in der Klasse, von Freund*innen, der Clique.

Jüngere Kinder sollten ihr Taschengeld wöchentlich bekommen, Jugendliche monatlich. Das Taschengeld wird regelmäßig und bar an die Kinder ausgezahlt, ohne dass Sie daran erinnert werden müssen.

Orientierungswerte für Kinder bei wöchentlicher Auszahlung

  • 0,50 bis 1 Euro für unter 6-Jährige
  • 1 bis 2 Euro für 6- bis 7-Jährige
  • 2 bis 3 Euro für 8- bis 9-Jährige

Orientierungswerte für Kinder und Jugendliche bei monatlicher Auszahlung

  • 16 bis 21 Euro für 10- bis 11-Jährige
  • 21 bis 26 Euro für 12- bis 13-Jährige
  • 26 bis 39 Euro für 14- bis 15-Jährige
  • 39 bis 63 Euro für 16- bis 17-Jährige

Wenn Ihr Kind bei monatlicher Auszahlung ständig schon in der Monatsmitte kein Geld mehr hat, können Sie auch als Übergangsphase eine 14-tägige Auszahlung vereinbaren. Mit dieser Hilfestellung lernt ihr Kind, das Geld einzuteilen.

Ab dem 14. Geburtstag können Sie mit Ihren Kindern überlegen, ob die Einrichtung eines Girokontos sinnvoll ist, auf das Sie das Taschengeld überweisen. In diese Überlegungen können Sie auch die selbständige Verfügung über einen Betrag zum Kauf von Bekleidung sowie Schul- oder Ausbildungsbedarf und Artikel zur individuellen Körperpflege einbeziehen. Auch hier können wir nur Beträge zur Orientierung nennen. Für Bekleidung sollten Sie etwa 50 Euro und für Schulbedarf, Artikel zur Körperpflege sowie Kosten für die Ausbildung etwa 30 Euro monatlich ansetzen.

Familienportal des Bundes

Nebenverdienste zum Taschengeld

Ob Oma oder Opa etwas zustecken, oder Ihr Kind sich selbst etwas dazu verdient. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Taschengeld noch aufzustocken. Auch immer wieder ein Reizthema: Geld für Schulnoten?

Die Großeltern "spenden" meist gerne

Geldgeschenke und Extra-Geldzuwendungen erhalten Kinder in jedem Alter, etwa für einen Ausflug, die Kirmes, zum Geburtstag oder als Zuschuss zu einem besonderen Sparziel. Dieses Geld wird in der Regel für einen ganz bestimmten Zweck gegeben.

Kommen Kinder und Jugendliche zu oft mit Forderungen nach bestimmten Zuschüssen, ist entweder das Taschengeld zu gering oder es wird nicht richtig eingeteilt. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, wo das Problem liegt und vereinbaren Sie Abhilfen. Nicht zweckbestimmte Geldgeschenke können vielleicht in eine extra Spardose kommen und für größere Anschaffungen verwendet werden.

Geld für Schulnoten?

Valerie schüttelt die guten Noten nur so aus dem Ärmel. Für jede Eins bekommt sie 1 Euro. Vor jeder Arbeit überlegt sie schon, was sie damit machen will. Hat sie mal eine schlechte Zensur, ist sie sauer. Ihr Bruder Malte kämpft immer mit der Rechtschreibung, aber er übt fleißig. Neulich hat er im Diktat eine Vier geschafft - zum ersten Mal. Aber dafür gibt es nichts.

Eigentlich sollte die Freude über den Erfolg Belohnung genug sein, finden Sie nicht auch?

Pro und Kontra eigenes Einkommen

Es spricht nichts dagegen, wenn Ihr Kind mal abgelegtes Spielzeug auf dem Flohmarkt verkauft oder später, etwa ab 14 Jahren, für ein kleines Entgelt den Nachbar*innen beim Rasenmähen hilft oder das Auto wäscht, die Blumen im Urlaub gießt. Ihr Kind kann auch Nachhilfeunterricht erteilen. Aber wenn Ihr Kind den Mülleimer runterträgt, ist das kein Grund, es zu bezahlen. In einem gemeinsamen Haushalt hat jeder Pflichten, auch ohne Bezahlung.

Rechtliche Hintergründe

Was Kinder mit Geld machen dürfen und was nicht, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Grundsätzlich sind Kinder unter 7 Jahren nicht geschäftsfähig (§ 104). Von ihnen abgegebene Willenserklärungen sind nichtig (§ 105 Absatz 1).

Ab 7 Jahren sind Minderjährige dann beschränkt geschäftsfähig (§ 106). Bis zur Volljährigkeit bedürfen Rechtsgeschäfte noch der Einwilligung einer gesetzlichen Vertretung. Dies gilt aber nicht für Käufe, die Minderjährige von ihrem Taschengeld tätigen. Solche Rechtsgeschäfte sind von Anfang an wirksam, so regelt es der Taschengeldparagraph 110 BGB. Die Rechtsprechung geht in diesen Fällen davon aus, dass Eltern ihrem Kind das Taschengeld zur freien Verfügung überlassen.

Sonderregelungen gelten für den Kauf von Tieren. Auch für den Kauf von Goldfischen, die nur wenig Geld kosten, brauchen Kinder bis zum 14. Lebensjahr die Erlaubnis der Eltern. Warmblütige Tiere dürfen erst ab 16 Jahren eigenständig gekauft werden. Eine schriftliche Genehmigung der Eltern reicht hier nicht aus, da Unterschriften oft gefälscht werden, wenn die Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden sind.

Bürgerliches Gesetzbuch